: wir haben demnächst das Rezertifizierungsautit.
: Unser Auditor möchte, das wir unser QMH - derzeit ca. 40 Seiten - auf ca. 16 Seiten verschlanken.
: Dies soll dann auch als eine Art Infobroschüre für die Kunden genutzt werden können.
: Ich hab leider keine Ahnung was ein absolutes Must-Have in so einem QMH sein muss und was man eher weglassen kann.
Der _Auditor_ möchte das? Im Sinne von "externe Auditor"? Ich lasse mich ja (wieder mal?

) korrigieren, aber was hat ein externer Auditor damit zu tun, welche Unterlagen ihr an Kunden rausgebt?
Sollen diese 16 Seiten auch die Verfahrensanweisungen und Arbeitsanweisungen umfassen? Wie groß ist denn eure Firma?
In das QMH muss alles rein, was verfahrensrelevant ist, dass kann doch außer euren QMBS keiner wissen?
Ich bekomme auch immer wieder mal den Tip, die Informationen möglichst nach unten durchzureichen (also möglichst wenig im eigentlichen Handbuch, mehr in VAs und AAs...) Wenn du also wirklich nur das Handbuch meinst mit den 16 Seiten, dann löscht du ja keine Informationen, sondern verschiebst sie nur.
MfG Frank