Hallo Leila!
Wenn ihr mit der Waage Produkte wägt, die dann an den Kunden gehen und auch nach Gewicht verrechnet werden, dann musst du die Waage vom Eichamt eichen lassen --> Gesetz!!!
Wenn die Waage für interne Zwecke verwendet wird, dann genügt eine interne Überprüfung. Aber auch hier muss geregelt werden, wie die Waage zu prüfen ist.
Du kannst da beliebige Gewichte (zb. aus Metall) nehmen, die aber mit einer geeichten Waage, aber zumindest mit einer kalibrierten Waage gewogen wurden und dann deine Waage überprüfen (z. B. in einem bekannten Unternehmen wenn ihr keine habt). Dazu nimmst du z. B. drei Gewichte, im ersten Drittel des Endausschlages deiner Waage, im zweiten und im dritten Drittel des Endauschlages.
Damit überprüfst du deine Waage für interne Zwecke....
Deine drei Gewichte musst du dann auch periodisch überprüfen.
Es gibt auch die Methode mehrere Waagen (mindestens drei) mit einander zu vergleichen. Tanzt eine aus der Reihe....dann....
Aber wie gesagt, geht nur für interne Zwecke!!
Systemmanager
: Habt Ihr einen Tipp, wie ich in der Prüfmittelüberwachung eine ganz normale handelsübliche Wage kontrollieren kann.
: Also Funktionskontrolle, Sichtkontrolle ist klar.
: Aber wie soll ich sehen, ob Sie noch richtig anzeigt.
: Ein Wägesatz ist uns zu teuer und für eine Überwachung alle 3 Monate?
: Soll ich ein Referenzgewicht z.B. 5 Kg. benutzen.
: Oder einmal ganz Blöd, 1 Kg Mehl aus dem Supermarkt draufstellen und wenns identisch anzeigt ist es O.K.?
: Muss ich as überhaupt festlegen?
: Vielen Dank Ihnen