Hi!
Du gehst bei denen Überlegungen sicher von der ISO 9001 aus. In 8.2.2 wird nur sehr allgemein abgehandelt, welche Anforderungen bei der Durchführung interner Audits zu erfüllen sind. Nur eine Fußnote verweist auf die 10011-1 bis -3, die ja durch die 19011 abgelöst wurde.
Es liegt nun an der Organiusation selbst festzulegen, nach welchen expliziten Spielregeln interne Audits abzuhalten sind. Jedenfalls nüssen diese innerhalb der schranken der ISO 9001 bleiben.
Fazit: Es wird dem Betrachter (meist) Kunde überlassen sein, zu bewerten, welches Vertrauen in das Auditergebnis gesteckt wird. In der Regel wird es eben als internes Audit anerkannt, durch Kunden als sog. Bestätigung der Normkonformität jedoch nicht (mir nicht bekannt).
Hier muss eine akkreditierte Zert.-Gesellschaft das Audit durchführen und mittels zertifikat bestätigen. Hier müssen die Auditoren nach der 19011 ein Qualifikationsverfahren durchwandern und so ihre Befähigung nachweisen. Zertifizierungsgesellschaften führen in der Regel auch Auditorenkalibrierungen durch, die das Niveau der Auditoren gleichmäßig hoch halten sollen. Durch die Akkreditierung des Zertges., sowie durch die ggf. Mitgliedschaft bei IQNET soll die nötige Qualifikation und Vertrauen gegenüber den Kunden nachgewiesen werden.
Legst du jedoch andere Anforderungskataloge zugrunde, wie z. B. die ISO TS 16949 (Automobilindustrie) dann gelten jedenfalls ganz andere Voraussetzungen für die Qualifikation von Auditoren. Hier müssen int. Auditoren Wissen über die TS, der QS 9000, der VDA 6.1, sowie weiteren "Büchern" der QS 9000 und der VDA erlangen und auch nachweisen.
Zertifizierungsauditoren müssen auch jeder einzelne akkreditiert sein und durch Requalifikationen ihre Akkreditierung aufrecht erhalten.
Also, int. und ext. Auditoren haben meistens wenig gemeinsam (außer sie sind beides). Doie Qualifikation von int. Auditoren lässt sich durch Kunden auch kaum einschätzen.
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