Moin zurück von einem Buitenbremer an der Isar, Jürgen,
Erstens - der Extremfall Arbeitnehmererfindung des Fremdarbeiters macht die Problematik deutlicher. Wer hat die Rechte an der Erfindung? Nicht Sie. Sondern der Arbeitgeber der Fremdarbeiter.
Es sei denn, Sie haben im Werkvertrag eine Abtretung dieser Rechte an Sie geregelt.
Zweitens - Sie haben kein Vertragsverhältnis mit besagten Fremdarbeitern, sondern Sie haben einen Vertrag mit deren Arbeitgeber geschlossen.
Der Fremdarbeiter arbeitet nicht auf eigene Rechnung, sondern im Auftrag seines Arbeitgebers.
Für den Fremdarbeiter könnte die Annahme einer direkten Zahlung seine Pflichten verletzen.
Wegen dieser Problematik: Das ist zu knifflig für ein Qualitätsforum. Da fragen Sie besser Ihren Hausjuristen und regeln das Ganze.
Aber einen Beitrag habe ich zum Fragenkomplex "Motivation" und "Prämien"
Sie, Jürgen, möchten das Kreativitätspotential der Fremdarbeiter erschließen.
Der Arbeitnehmer, auch Fremdarbeiter, arbeiten für die Zukunft ihres Einkommens und dessen Höhe.
Die Prämie für den Verbesserungsvorschlag sind ihnen weniger wichtig als die Anerkennung und die damit gestiegene Aussicht auf Erhalt der Arbeit oder gar Erhöhung des Einkommens.
Der Fremdarbeiter freut sich gewiß über eine Prämie - aber mehr noch über alles, was seinen Arbeitgeber bewegt, ihn bevorzugt einzusetzen und für besser bezahlte Jobs.
Ciao
Wolfgang Horn