Hallo,
Natürlich nicht!
Es ist das gute Recht eines jeden Geschäftsführers, zu kontrollieren, ob die Tätigkeiten und Abläufe in seinem Unternehmen "rund" laufen.
Mehr ist ein Systemaudit nämlich nicht!
Da hat eine MAV oder ein Betriebsrat nichts zu sagen.
Gruß
Manuel