Hallo,
nach Handelsgesetzbuch muss der Kunde eine Wareneingangsprüfung durchführen, um eine zeitgerechte und durchsetzbare Mängelrüge gegenüber dem Lieferanten geltend machen zu können.
Fakt ist, viele Unternehmen versuchen, sich durch Verträge, QSV's etc. entsprechend von der WE-Prüfung zu entlasten. Dadurch, das diese vertraglichen Regelungen enorm weit verbreitet sind, glaubt jedes Unternehmen, dies sei rechtlich korrekt. Ich habe jedoch noch keinen Fachbeitrag gefunden, der die rechtliche Haltbarkeit dieser Verträge bestätigen würde. Sogar Herr Dr. Adams hat sich in der Zeitung "Qualität und Zuverlässigkeit" nicht eideutig zu dem Thema positioniert.
Auf den Punkt gebracht: Die Regelungen haben wohl bei der derzeitigen Rechtlage im Streitfall vor Gericht keinen Bestand. Jedoch wird kaum ein Unternehmen gegen einen wichtigen Kunden klagen, da er wahrscheinlich den Rechtsstreit gewinnen, den Kunden jedoch verlieren würde. Es ist also eine Frage der Macht. In der Praxis sparen zwar viele Unternehmen durch die weggelassene WE-Prüfung, aber viele Unternehmen sind dadurch auch auf die Nase gefallen, weil der Lieferant halt nicht so zuverlässig geprüft hat. Anschließend wurde die Einsparung durch Lieferantenaudits bzw. dadurch, dass man dem Lieferanten in Sachen Prozesssicherheit und Prozessüberwachung auf die Sprünge helfen musste, wieder aufgezehrt.
Letztendlich muss jeder seine eigene Position finden. Für die Ausarbeitung solcher Verträge würde ich auf jeden Fall einen Juristen mit Spezialgebiet Handelsrecht befragen.
Schöne Grüße