Lieber Antwortsuchender

, herzlich willkommen im Forum derjenigen, die es für richtig halten, daß man den Kunden das liefert, was man ihnen zugesagt hat!
: a) Ist es gesetzlich vorgeschrieben, einen QMB zu ernennen bzw. einzusetzen?
Meines Wissens nach nicht.
Der Geschäftspartner hat nach bürgerlichem Recht die Pflicht, das zu liefern, was er zugesagt hat - und wofür er den vereinbarten Preis erwarten und notfalls gerichtlich einklagen darf.
Auch der Pflegebetrieb hat die Pflicht, das zu liefern, was er zugesagt hat.
Jeder Kunde ist berechtigt, die gelieferte Leistung zu prüfen, ob sie denn so ausfällt, wie sie vereinbart war.
Er ist auch verpflichtet, das selbst zu prüfen oder in seinem Auftrag prüfen zu lassen, denn der Lieferant ist darin selbst nicht glaubwürdig. Es sei denn, er hat sich diese Glaubwürdigkeit erarbeitet.
Ob der liefernde Unternehmer einen QMB ernennt, ist allein seine Sache.
Die Ernenneung selbst garantiert noch nicht, daß die Leistungen dann besser werden.
: b) aus Geltungssucht hat sich eine Mitarbeiterin bereiterklärt, die/den QMB zu übernehmen. Auf die Frage "Was machst du da eigentlich?" konnte sie keinerlei Angaben machen. Welche Konsequenzen erwachsen aus der Ahnungslosigkeit einer QMB?
Vor meinem inneren Auge sehe ich noch nicht, was Sie damit beschreiben.
Ich lese aber heraus, daß eine Person bemerkt hat, daß nicht ganz das geliefert wurde, was vereinbart war und sich engagiert.
Konsequenzen? Solange sie ihrem Unternehmer nur ihre Bereitschaft erklärt, diese Aufgabe zu machen, riskiert sie das, was jeder riskiert, der seinem Chef einen Finger in die offene Wunde legt.
Ab dann ist es seine Sache, ob er die Bereitschaft zum Platznehmen auf dem Feuerstuhl annimmt oder nicht.
Die Konstellation der gegenseitigen Pflichten und Rechte sind im Pflegewesen so widernatürlich, daß Konflikte und Mißwirtschaft unvermeidbar sind.
(Erklärung: Viel besser ist es beim Friseur. Wir wählen den Friseur, sagen ihm, was wir wollen, während des Haareschneidens klären wir die eine oder andere Frage, nachher prüfen wir das Ergebnis und zahlen auch selbst.
Wo ist das Pflege auch nur so ähnlich? Zahlen tut die Versicherung, aber prüft sie auch das Ergebnis? Und wenn sie prüft, prüft sie im Sinne des einzelnen Klienten? Darf der Klient sich überhaupt seinen Pfleger wählen und der Pfleger sich seinen Klienten?)
: c) die beiden, voneinander unabhängigen, Betreiber des Pflegeunternehmen lehnen jegliche kostenübernahmen für Qualifizierungsmassnahmen der QMB sowie Mitarbeiter konsequent ab! Welchen Sinn macht das QM bzw. die QMB, wenn es seitens der Betreiber offensichtlich boykottiert wird?
Auch das verstehe ich nicht ganz. Aber das, was ich verstehe, klingt nach einem schweren Fehler in der Geschäftsleitung, ähnlich schwer, wie für einen Ferienflieger zwei miteinander konkurrierende Flugkapitäne zu ernennen.
Die beiden sind nicht unabhängig voneinander, wenn sie gemeinsam einen Vertrag mit gemeinsamen Kunden geschlossen haben.
Aber natürlilch kann jeder versuchen, den Erlös selber zu verbuchen und die Belastungen dem jeweils anderen zuzuschustern.
Pfusch im Gesellschaftervertrag schlägt bis zum Kunden durch. In solch einer Situation hat der engagierte QMB eigentlich keine Chance - er steckt mitten zwischen den Mühlsteinen "Gesellschafter A", "Gesellschafter B", "Kunden" und "gesetzliche Verpflichtungen".
Wenn diese Person als Pfleger/Pfleger bei ihren Kunden willkommen ist, dann würde ich sie erst mal fragen, was sie hindert, ihr eigenes Pflegeunternehmen aufzumachen....
: d) welche allgemeinen Quellen kann ich nutzen, um den Umfang der Tätigkeiten eines QMB detailiert zu erfahren?
Sie sind hier schon richtig. Suchen Sie hier im Forum, auch in den vergangenen Jahren, nach dem genialen Giovannis Pizzaservice.
: Über die Beantwortung meine Fragen bin ich sehr dankbar!
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Wolfgang Horn