Tschuldigung,
muss mich an die exotische Bedienung der Formulare erst noch gewöhnen.
Die leere Re-Antwort ist von mir.
Möglicherweise habe ich ja eine ganz lange Vorgeschichte nicht mitbekommen.
Aber die Frage ist merkwürdig.
Schutzrechtlich ist Musik eine künstlerische Leistung, vorausgesetzt, es gibt die erforderliche Gestaltungshöhe. Damit ist Musik genau schützbar wie Software, aber hallooo, Software ist ein Programm zur Informationsverarbeitung. Wo genau verarbeitet Musik Informationen?
Das Gegenstück zur Dienstleistung ist die Werkleistung. Musik kann sowohl Dienstleistung als auch Werkleistung sein, das hängt eben vom Vertrag ab.
Kann ja sein, dass ich mich gerade als Volltrottel zu erkennen gebe, aber auf mich wirkt die Frage des Diplomanden etwas unvorbereitet. ??
MfG Frank