Wir sind ein kleiner pharmazeutischer Betrieb von rund 13 Mitarbeitern zur Herstellung von Blutprodukten und in einer Uniklinik eingebunden.
Wir haben eine Herstellungserlaubnis und werden relmäßig durch die zuständige Bezirksregierung inspiziert.
Nach der letzten Inspektion haben wir zur Auflage bekommen, ein "change management" einzurichten.
Die Recherche hierzu ist sehr schwer (zumindest für mich). Die Informationen, die ich bisher erhalten habe, weisen eher daraufhin, dass dieses "change management" für überegional operierende, große bis sehr große Unternehmen gedacht ist.
Wie kann ich in einem kleine Betrieb dieses "change management" einführen oder kann darauf verzichtet werden, mit dem Hinweis, dass jeder Mitarbeiter im Herstellungsprozess seine Änderungsvorschläge oder Dinge, die ihm im Herstellungsprozess aufgefallen sind unmittelbar an den QS-Beauftragten richten kann und dieser ruft innerhalb einer kurzen Frist alle verantwortlichen nach dem AMG zu einer Sitzung zur Besprechung des Problems/Änderungsvorschlag?
Vielleicht könnte diese Regelung auch noch mit einer regelmäßigen Befragung der einzelnen Mitarbeiter zu den Arbeitsabläufen gekoppelt werden. Diese Befragungen werden ausgewertet und die Schlüsse aus den Befragungen werden umgesetzt.
Viele Grüße
Robert