ntworten:
1a) Produkthaftungsgesetz
1b) am Besten die Unternehmensleitung selbst, ansonsten Führungsmannschaft
2a) am Besten auch Schulung zum Produkthaftungsgesetz, weiterhin auf alle Fälle Verpflichtung zur Einhaltung und Umsetzung der Qualitätsplanung (die geplanten Tätigkeiten müssen auch durchgeführt und wie geplant dokumentiert werden), Auswirkungen von Abweichungen auf den Kunden (was passiert, wenn der Kunde ein schlechtes Produkt / Dienstleistung erhält =und er selbst die Abweichung NICHT findet=), Auswirkungen, wenn Vorgaben nicht eingehalten werden.
2b) ja, Schulungsnachweis (dieser beinhaltet unter anderem auch Art / Thema der Schulung, Dauer, Moderator, Unterschrift des Geschulten)
3a) ein Automat muss auch qualifiziert werden (Prüfmittelfähigkeit, periodische Prüfung mit Musterteilen / "Dummys", Wartungsplan, Prüfmittelüberwachung, ...)
Die Mitarbeiter tragen die Verantwortung, denn der Automat ist ja nur eine Maschine - uns wenn ich die falsch bediene / einstelle / handhabe, dann arbeitet der Automat nicht, wie erwartet.
4a) Alle Personen, welche mit dem Produkt / der Dienstleistung zu tun haben. Nicht vergessen, solche Personen wie F&E, Vertrieb, Außendienst, Produktionsleiter, Schichtführer udgl. gehören auch dazu (ups, natürlich auch die Unternehmensleitung; fast vergessen) *bg*
5a) periodische Schulungen. Einmal geschult, und dann die nächsten 10 Jahre nix getan - gibt nicht !
5b) siehe 2b)
Ergänzung 5c) :
Qualifikation von Ersatzpersonal nicht vergessen. Ersatzpersonal könnte sein: Leiharbeiter, Ferienhelfer, ...
6a) Der Trainer muss oben angeführte Anforderungen vermitteln können.
6b) Aus meiner Sicht müßten sich diese Fragen durch oben angeführte Antworten erledigt haben.
6c) Weiß ich nicht, eventuell mit Berufsgenossenschaft oder ähnlichen Institutionen Rücksprache halten.
Gruß
Vf