ür den Entzug des Zertifikates ist nur die Zertifizierungsstelle zuständig. Dort kann und sollte man sich beschweren, wenn man den Verdacht hat, dass ein Zertifikat zu unrecht vergeben wurde.
Normalerweise prüft die Zertorganisation, dann den Vorgang. Sollte das nicht fruchten, bliebe noch ggf der Weg zu Akkreditierer (aber ich persönlich habe da auch negative Erfahrungen mit der TGA gemacht, die dann eine Norm zu Ihren Gunsten und den der Zertselle ausgelegt hat. Ich war und bin anderer Meinung). Oder ggf. zum Gericht. Denn wenn der Zertifizierer bei Kenntniss nicht einschreitet und das Zert aufrecht erhält, dann täuscht er ja vorsätzlich die Anderern. Ansonsten könnte er ja immer sagen, das bei seiner Stichporobe alles okay war.
Aber schreib doch mal um was es konkret geht. Warum sollte denn da ein Zentzogen werden?
Evt läßt dei Norm ja den Spielraum für den Zertifikatsinhaber sogar zu. Die Norm ist für mich sehr oberflächlich.
Gruß Stephan