allo,
wieder eine rechtlich schwierige Frage.
Welche haftungsrechtlichen Ansprüche meinst du genau?
a) die des Unternehmens gegen den Kundendienst odr
b) die Ansprüche des Kunden gegen deine Firma resultierend aus der Tätigkeit der Kundendienstmitarbeiter
Ich versuche Punkt b zu zu erläutern. Bei rechtlichen Entscheidungen kommt es oft auf den Einzelfall an. Deshalb bleibe ich hier recht allgemein.
Der Kundendienstmitarbeiter ist der Verrichtungsgehilfe der juristischen Person. Der Haftungsumfang des Verrichtungsgehilfen ist abhängig vom Umfang seiner Schuld bzw. seines Handelns - leicht fahrlässig, fahrlässig, grob fahrlässig.
Das Unternehmen haftet z. B. auch dann für seinen Verrichtungsgehilfen, wenn der Kundendienstmitarbeiter seinen Auftrag lt. Vereinbarung mit dem Kunden korrekt ausgeführt hat, jedoch einen offensichtlichen Defekt/Fehler verschwiegen hat, der nicht Vertragsbestandteil war, und dieser dann zu entsprechenden Folgekosten und Schäden z. B. durch Havarie führt.
Zur Produktbeobachtung sollte der Kundendienst sowieso verpflichtet werden. Treten z. B. in einer Anlage Fehler auf, welche auch andere Anlagen betreffen können, ist es sehr ratsam baugleiche Anlagen zu überprüfen. Im Schadensfalle schlägt hier das Produkthaftungsgesetz gnadenlos zu. Hier würde ich ein extra Verfahren und abhängig von möglichen Gefahren Notfallpläne für Rückrufaktionen definieren.
Es kommt natürlich ganz darauf an, welche Gefahr von euren Produkten ausgeht.
Schöne Grüße
Vivian