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TOPIC: Kundendienst in der Haftung?

Kundendienst in der Haftung? 20 years 2 weeks ago #20496

  • Oliver
  • Oliver's Avatar
>Hallo!
Wer kann mir bei Klärung folgender Fragestellung weiterhelfen?
- Welche Aufgaben des Kundendienstes sind aus haftungsrechtlichen Aspekten wichtig?
Ich bin im BGB und im Produkthafungsgesetz nicht so beandert.
Um möglichst alle (rechtlichen) Ansprüche auszuschließen, sehe ich in erster Linie nur die Möglichkeit, alle Kundenanforderungen vollständig und systematisch zu erfassen und eine umfassende Vertragsprüfung durchzuführen.
Was muss denn der Kundendienst genau erfüllen, um nicht haftbar zu werden?



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Re: Kundendienst in der Haftung? 20 years 2 weeks ago #20499

  • Jörg Stottrop MBA
  • Jörg Stottrop MBA's Avatar
Hallo!
: Wer kann mir bei Klärung folgender Fragestellung weiterhelfen?
: - Welche Aufgaben des Kundendienstes sind aus haftungsrechtlichen Aspekten wichtig?
: Ich bin im BGB und im Produkthafungsgesetz nicht so beandert.
: Um möglichst alle (rechtlichen) Ansprüche auszuschließen, sehe ich in erster Linie nur die Möglichkeit, alle Kundenanforderungen vollständig und systematisch zu erfassen und eine umfassende Vertragsprüfung durchzuführen.
: Was muss denn der Kundendienst genau erfüllen, um nicht haftbar zu werden?
Hallo Oliver,
der Kundendienst kann m.E. nicht haftbar gemacht werden für Konstruktionsfehler oder Produktionsfehler. Er ist aber sehr wohl zuständig für die Produktbeobachtung auf dem Markt und die Information der Kunden. Fehler, die hier passieren, könnte (!) man ihm zu einem gewissen Maße anlasten. Dies ist natürlich abhängig von den näheren Umständen wie Größe des Unternehmens sowie der konkreten Stellen- und Aufgabenbeschreibung des Kundendienstes usw. Wenn es z.B. gemäß Stellenbeschreibung zu seinen Aufgaben gehört, die Produkte am Markt hinsichtlich Fehler zu beobachten und er unterläßt die Aufzeichnung und Weiterleitung von beobachteten Fehlern an die zuständigen Abteilungen im Unternehmen, dann könnte dies ein Problem werden.
Gruß
Jörg Stottrop MBA
Unternehmensberater




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Re: Kundendienst in der Haftung? 20 years 2 weeks ago #20506

  • Vivian
  • Vivian's Avatar
allo,
wieder eine rechtlich schwierige Frage.
Welche haftungsrechtlichen Ansprüche meinst du genau?
a) die des Unternehmens gegen den Kundendienst odr
b) die Ansprüche des Kunden gegen deine Firma resultierend aus der Tätigkeit der Kundendienstmitarbeiter
Ich versuche Punkt b zu zu erläutern. Bei rechtlichen Entscheidungen kommt es oft auf den Einzelfall an. Deshalb bleibe ich hier recht allgemein.
Der Kundendienstmitarbeiter ist der Verrichtungsgehilfe der juristischen Person. Der Haftungsumfang des Verrichtungsgehilfen ist abhängig vom Umfang seiner Schuld bzw. seines Handelns - leicht fahrlässig, fahrlässig, grob fahrlässig.
Das Unternehmen haftet z. B. auch dann für seinen Verrichtungsgehilfen, wenn der Kundendienstmitarbeiter seinen Auftrag lt. Vereinbarung mit dem Kunden korrekt ausgeführt hat, jedoch einen offensichtlichen Defekt/Fehler verschwiegen hat, der nicht Vertragsbestandteil war, und dieser dann zu entsprechenden Folgekosten und Schäden z. B. durch Havarie führt.
Zur Produktbeobachtung sollte der Kundendienst sowieso verpflichtet werden. Treten z. B. in einer Anlage Fehler auf, welche auch andere Anlagen betreffen können, ist es sehr ratsam baugleiche Anlagen zu überprüfen. Im Schadensfalle schlägt hier das Produkthaftungsgesetz gnadenlos zu. Hier würde ich ein extra Verfahren und abhängig von möglichen Gefahren Notfallpläne für Rückrufaktionen definieren.
Es kommt natürlich ganz darauf an, welche Gefahr von euren Produkten ausgeht.

Schöne Grüße
Vivian




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