allo Frau Keitel,
alles richtig bis auf das "oder"

))
Es gehören alle beschriebenen Methoden dazu, die notwendigen Informationen zur Aufrechterhaltung eines funktionierenden QMS zu ermitteln.
Was angewandt wird ist immer eine Frage der zu eruierenden Information bzw. der Zielgröße, summa summarum kommt es auf den Mix an.
Bsp. Kundenzufriedenheit:
auf der einen Seite sollte b) periodisch eine Kundenzufriedenheitsanalyse durchgeführt werden und c) ein "Problemprotokoll allgemein" gepflegt werden, in welchem Verbesserungsvorschläge und Beschwerden notiert werden. Hier notierte Punkte sollten im Qualitätsmanagementzirkeln diskutiert und gelöst werden. Dabei sollte der QMB eine zentrale Rolle spielen.
Auf der anderen Seite sollte aber a) bei systemischen Fehlern (z.B. Beschwerden einer bestimmten Kundengruppe kommen nie an) festgelegte Informationspflichten bestehen.
Grüße,
Tim Gerdes