allo Robert,
das Thema wird von mit bestmöglichst gehasst. In QSV's wird alles mögliche vereinbart. Jetzt staune, die meisten sind ungültig und gesetzteswidrig. QSV's werden in der Regel als allgemeine Geschäftsbedingungen interpretiert, vor allem wenn sie formularmäßig als Anlage zum Vertrag übergeben und unterzeichnet werden. Anders sieht es aus, wenn die QSV in den Vertrag integriert wurde und als Individualabsprache interpretiert wird.
Welche Haftung möchtest du eigentlich begrenzen?
Die Produkthaftung ist nicht begrenzbar. Für Mängel haftet eh der Verkäufer. Um die WE-Prüfung kommt der Käufer juristisch nicht herum, auch wenn er es gern anders hätte. Diese Regelung ist eine Frage der Macht und nicht des Gesetzes. Hier ist das Gesetz auf Verkäuferseite.
Vielleicht könntest du etwas genauer werden?
Hallo Robert,
ich kenne mich im Medizinbereich nicht aus, da gelten durch das Medizinproduktegesetz andere Regeln. Was ist die gesetzliche Grundlage für eure Vereinbarungen?
Schöne Grüße
Vivian