allo Kay,
ich würde die Frage anders angehen: nicht die Vorgaben des Handbuches sind entscheidend, sondern die Gesetzsslage. Und danach kann man für ein Produkt mit viel Pech bis zu dreißig (!) Jahre nach der Inverkehrgabe haften. Solange sollte ich also einen Zugriff auf Dokumente haben, die mich entlasten, z.B. weil ich eine zuverlässige Stichprobenprüfung oder ähnliches durchgeführt habe.
Gruss
Philipp
: Hallo zusammen,
: bin neu hier und habe eine Frage zum genannten Thema.
: Im Audit nach TS 16949 ist aufgefallen das in unserer Doku-Matrix kein Hinweis auf die Dauer der Aufbewahrung von Dokumenten und Q-Aufzeichnungen vorhanden ist. Hat jemand einen Link oder eine konkrete Tabelle in der ich diese Vorgaben ersehen kann. Danke
: Kay