>Arbeitnehmerüberlassung??
ich habe 28 jahre als Labortechniker in einem labor des Öffentl. Dienstes (Klinik) gearbeitet. Die Klinik wurde vor 2 Jahren von einem anderen Träger übernommen. Seither arbeite ich weiter in diesem Labor. Ein Teil der Mitarbeiter wo auch ich zu gehöre, sind in einem sogenannten Überhang, wo hier der alte Betreiber die Gehälter an dem neuen Träger überweist, und dieser dann an die Überhang-Mitarbeiter weiter überweist. Offiziell bin ich zu dem neuen Betreiber übergeleitet worden. Wenn ich aber weiterhin für den alten Betreiber (Labor) weiter arbeite, ist das denn nicht eine Arbeitnehmerüberlassung ??