Grundsätzlich kann im Vertrag geregelt werden, ob der Netto- oder Bruttobetrag über eine Anzahlungsbürgschaft gesichert wird.
Besteht keine vertragliche Regelung, wird nach gängiger Rechtssprechung auch bei Geschäften unter Kaufleuten davon ausgegangen, dass der Bruttobetrag (also inkl. MwSt.) abzusichern ist.
: Hallo!
: Wir legen gerade eine Anzahlungsbürgschaft für einen Auftrag innerhalb Deutschlands. Muss die Bürgschaft nun über den Bruttobetrag, also mit der MWSt, oder den Nettobetrag der Anzahlung an den Kunden ausgestellt werden.
: Wo kann man grundlegende Regelungen dazu finden?
: Gunter