: Hallo zusammen!
: Bei uns gibt es unterschiedliche Meinungen über die Verantwortlichkeit zur Durchführung, Überwachung und Weiterentwicklung der Prozeß-FMEA. Hat jemand von Euch Erfahrungen hierzu? Wie ist das bei Euch geregelt - ist bei Euch auch nur die QS hierfür verantwortlich?
Hallo,
normalerweise sollte die Regelung wie folgt festgelegt werde:
Verantwortlichkeit zur Durchführung und Überwachung: Dieses ist schon die Aufgabe der QS.
Aber der Hautpunkt die Erstellung und Weiterentwicklung der Prozess-FMEA sollte bei allen betroffenen Abteilungen liege, die QS dient hier als eine Art Moderator.
Gemeint ist das so:
Du solltest nicht im stillen Kämmerchen sitzen und die FMEA auf Papier bringen, dann abheften und bei Bedarf (z.B. Audit) wieder rausholen.
Alle betroffenen Abteilungen sollen ihrer Erfahrungen in die Erstellung und Weiterentwicklung der FMEA einbringen. Dieses kann z.B. in Form einer Arbeitsgruppe geschehen.
Gruß Paul