Hallo, s
auch an der Stelle kommt der Gummiparagraph "in Abstimmung mit dem Kunden" zum tragen.
VW fordert z.B. eine Mitbeobachtung des Feldes. Praktisch wird aber es schon so sein, dass hauptsächlich die von z.B. VW gesandten Teile analysiert (was letzlich einer Reklamationsbearbeitung gleich kommt).
Also: ggf. gesondert mit dem Kunden vereinbaren !
Gruß
Alper
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: : Ist es Normen konform, wenn wir bei Feldausfällen von der Bringpflicht unserer Kunden ausgehen, oder müssen wir z.B. durch unseren Kundendienst nachfragen ?
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: : MfG
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: : Lutz Nasdalak
: Habe vergessen,meine Adresse anzugeben.