>WER weiß etwas genaueres über die Kennzeichnungspflicht in der Großgastronomie/Krankenverpflegung im Bereich der Kennzeichnung auf die Temperatur sprich muss die genaue Ausspeissungszeit auch aufgeführt werden - oder tritt dieses Gesetz erst mit beginn 06 in Kraft.
Mit Abweichungen auf Deutschland/Österreich gesehen?
Wer kann mir das beantworten?Danke für jede Hilfe!