Hallo,
na klar ist es möglich alle internen Audits auch durch eigene Mitarbeiter durchführen zu lassen. Das finde ich ziemlich unseriös von Eurem Berater so zu argumentieren! Mindestanforderung wäre hier, das Eure ausgewählten internen Auditoren von einer fachkundigen Person wie z.B. dem QMB hinsichtlich
- Erstellung von Auditprogrammen,
- Erstellung von Auditfragebögen,
- Fragetechniken,
- Durchführung von Audits,
- Erstellung von Auditberichten und
- Festlegung von Maßnahmen
geschult worden sind und keiner natürlich seinen eigenen Arbeitsbereich auditieren darf. Es liegen ja als Vorlage die früher durchgeführten Auditprogramme und Fragebögen vor, so dass Ihr Euch daran inhaltlich orientieren könnt. Ihr müßt darauf achten, dass jede Normenforderung bzw. jeder vom QMS betroffene Geschäftsbereich mindestens einmal pro Jahr auditiert werden sollte.
Gruß Hanno
Berater + TÜV-Auditor
: Hallo alle zusammen,
: ich habe eine dringende Frage zum Durchführen von Voraudits:
: Wir sind certifiziert seit 2001. Seit der Zeit arbeiten wir mit einer Beratungsfirma als externe ISO-Berater zusammen. Dieser Externe Berater hat bisher immer unsere Voraudits als Vorbereitung zu den Überwachungsaudits durchgeführt. Wir haben aus Kostengründen diesen Beratervertrag zum Jahresende gekündigt. Unser System steht, und laut Rezertifizierung- und Überwachungsaudit des TÜV wird es gut umgesetzt. Die Beraterfirma setzt uns nun unter Druck. ( Verständlich es fehlt dann ja eine feste Einnahme. ) Sie behauptet, der Qualitätsbeauftragte, darf nicht die internen Audits durchführen, da - so sieht es die Firma in unserem Fall - der derzeitige QB nicht qualifiziert genug ist. Wir sehen es so: der QB kann doch selbstverständlich das interne Audit, bis auf seinen eigenen Prozess, durchführen oder ist dies falsch. Das Überwachungsaudit soll selbstverständlich wieder der zuständige und von uns gewählte Auditor vornehmen. Für sachdienliche Hinweise bin ich sehr dankbar.