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TOPIC: Dringende Frage zum Durchführen von Voraudits

Dringende Frage zum Durchführen von Voraudits 19 years 9 months ago #10002

  • gothy
  • gothy's Avatar
>Hallo alle zusammen,
ich habe eine dringende Frage zum Durchführen von Voraudits:
Wir sind certifiziert seit 2001. Seit der Zeit arbeiten wir mit einer Beratungsfirma als externe ISO-Berater zusammen. Dieser Externe Berater hat bisher immer unsere Voraudits als Vorbereitung zu den Überwachungsaudits durchgeführt. Wir haben aus Kostengründen diesen Beratervertrag zum Jahresende gekündigt. Unser System steht, und laut Rezertifizierung- und Überwachungsaudit des TÜV wird es gut umgesetzt. Die Beraterfirma setzt uns nun unter Druck. ( Verständlich es fehlt dann ja eine feste Einnahme. ) Sie behauptet, der Qualitätsbeauftragte, darf nicht die internen Audits durchführen, da - so sieht es die Firma in unserem Fall - der derzeitige QB nicht qualifiziert genug ist. Wir sehen es so: der QB kann doch selbstverständlich das interne Audit, bis auf seinen eigenen Prozess, durchführen oder ist dies falsch. Das Überwachungsaudit soll selbstverständlich wieder der zuständige und von uns gewählte Auditor vornehmen. Für sachdienliche Hinweise bin ich sehr dankbar.



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Re: Dringende Frage zum Durchführen von Voraudits 19 years 9 months ago #10003

  • Hanno_
  • Hanno_'s Avatar
Hallo,
na klar ist es möglich alle internen Audits auch durch eigene Mitarbeiter durchführen zu lassen. Das finde ich ziemlich unseriös von Eurem Berater so zu argumentieren! Mindestanforderung wäre hier, das Eure ausgewählten internen Auditoren von einer fachkundigen Person wie z.B. dem QMB hinsichtlich
- Erstellung von Auditprogrammen,
- Erstellung von Auditfragebögen,
- Fragetechniken,
- Durchführung von Audits,
- Erstellung von Auditberichten und
- Festlegung von Maßnahmen
geschult worden sind und keiner natürlich seinen eigenen Arbeitsbereich auditieren darf. Es liegen ja als Vorlage die früher durchgeführten Auditprogramme und Fragebögen vor, so dass Ihr Euch daran inhaltlich orientieren könnt. Ihr müßt darauf achten, dass jede Normenforderung bzw. jeder vom QMS betroffene Geschäftsbereich mindestens einmal pro Jahr auditiert werden sollte.
Gruß Hanno
Berater + TÜV-Auditor

: Hallo alle zusammen,

: ich habe eine dringende Frage zum Durchführen von Voraudits:
: Wir sind certifiziert seit 2001. Seit der Zeit arbeiten wir mit einer Beratungsfirma als externe ISO-Berater zusammen. Dieser Externe Berater hat bisher immer unsere Voraudits als Vorbereitung zu den Überwachungsaudits durchgeführt. Wir haben aus Kostengründen diesen Beratervertrag zum Jahresende gekündigt. Unser System steht, und laut Rezertifizierung- und Überwachungsaudit des TÜV wird es gut umgesetzt. Die Beraterfirma setzt uns nun unter Druck. ( Verständlich es fehlt dann ja eine feste Einnahme. ) Sie behauptet, der Qualitätsbeauftragte, darf nicht die internen Audits durchführen, da - so sieht es die Firma in unserem Fall - der derzeitige QB nicht qualifiziert genug ist. Wir sehen es so: der QB kann doch selbstverständlich das interne Audit, bis auf seinen eigenen Prozess, durchführen oder ist dies falsch. Das Überwachungsaudit soll selbstverständlich wieder der zuständige und von uns gewählte Auditor vornehmen. Für sachdienliche Hinweise bin ich sehr dankbar.




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Re: Dringende Frage zum Durchführen von Voraudits 19 years 9 months ago #10008

  • TimGerdes_
  • TimGerdes_'s Avatar
Hallo,
das sehe ich genau so wie Du Hanno.
Das ganze ist (vorausgesetzt der GANZE Sachverhalt entspricht dem von Gothy geschiderten) nach meinem Dafürhalten so unseriös, daß hier eigentlich der Name unseres Kollegen genannt und an den elektronischen Pranger gestellt werden sollte.
Aus den Voraudits sollte es doch eine ganze Reihe von Unterlagen geben, die ein weiteres eigenes Vorgehen ermöglichen sollten.
Grüße,
Tim Gerdes
Berater



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Re: Dringende Frage zum Durchführen von Voraudits 19 years 9 months ago #10042

  • D.J._
  • D.J._'s Avatar

: Hallo alle zusammen,

: ich habe eine dringende Frage zum Durchführen von Voraudits:
: Wir sind certifiziert seit 2001. Seit der Zeit arbeiten wir mit einer Beratungsfirma als externe ISO-Berater zusammen. Dieser Externe Berater hat bisher immer unsere Voraudits als Vorbereitung zu den Überwachungsaudits durchgeführt. Wir haben aus Kostengründen diesen Beratervertrag zum Jahresende gekündigt. Unser System steht, und laut Rezertifizierung- und Überwachungsaudit des TÜV wird es gut umgesetzt. Die Beraterfirma setzt uns nun unter Druck. ( Verständlich es fehlt dann ja eine feste Einnahme. ) Sie behauptet, der Qualitätsbeauftragte, darf nicht die internen Audits durchführen, da - so sieht es die Firma in unserem Fall - der derzeitige QB nicht qualifiziert genug ist. Wir sehen es so: der QB kann doch selbstverständlich das interne Audit, bis auf seinen eigenen Prozess, durchführen oder ist dies falsch. Das Überwachungsaudit soll selbstverständlich wieder der zuständige und von uns gewählte Auditor vornehmen. Für sachdienliche Hinweise bin ich sehr dankbar.
Hallo,
ich denke diese Beraterfirma bringt da etwas durcheinander. Natürlich kann der Qualitätsbeauftragte interne Systemaudits durchführen DIN ISO 9001). Er sollte zumindest geschult sein weil gerade in großen Betrieben gehört halt eben etwas Psychologie dazu und natürlich auch entsprechendes Fachwissen. Hier empfehle ich einen Lehrgang als Interner Auditor bei einer annerkannten Gesellschaft z. B. DQS(Ist meistens schon dabei wenn man sich auf der Schiene eines offiziellen QMB_S bewegt).
Wenn ich jedoch z. B. die TS 16949 neu einführen will brauche ich einen Schulungsnachweis als Interner Systemauditor TS16949:2002.
Ja, ich denke denke auch die Beraterfirma wollten nur den Auftrag halten, da lässt man schon einmal einen solchen "Ballon" fliegen.
Gruss D. J.





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