Hallo Steph,
da sich einige Forumsteilnehmer um Sinn und Unsinn den Kopf einhauen, versuche ich eine sachliche Erklärung.
Du wirst in Unternehmen beide Bezeichnungen antreffen, je nach Ansicht des Chefs. In kleineren Unternehmen werden beide Begriffe für den Qualitätschef benutzt.
In einem größeren Unternehmen würde ich als Qualitäts-management-beauftragten denjenigen bezeichnen, der Herr über das gesamte QMS ist.
Den Begriff Qualitätsbeauftragter kann man durchaus für die Person verwenden, welche für die Qualität der Produkte zuständig ist und vielleicht noch mehrere Qualitätsprüfer leitet - obwohl ich eine begriffliche Verdeutlichung mit dem Wort Qualitätssicherung hier eindeutiger finde.
Ich einigen Unternehmen gibt es noch den Managementbeauftragten, dieser vereint dann meistens Qualitäts-, Umweltmanagementsystem und Arbeitsschutz unter seinem Hut.
Letztendlich sind Begriffe Schall und Rauch. Auf die eindeutige Beschreibung des Aufgabengebietes und der dazugehörigen Befugnisse kommt es an, z. B. in der Stellenbeschreibung.
Schönen Gruß
Vivian