Hallo Maike,
danke für Deine Antwort. Das Handbuch muss nicht nach Norm gegliedert sein

Aber orientieren wollte ich es schon daran, deshalb finde ich Deinen Vorschlag sehr gut. Ich denke ich werde es als eigenen Gliederungspunkt aufnehmen, sowie Verweise bei betreffenden Kapiteln setzen.
Mfg, Thomas
: das ist 'ne gute Frage. Grundsätzlich würde ich sagen, dass die Betriebsvereinbarungen in ein Organisationshandbuch reingehören (beim reinen Qualitätsmanagementhandbuch sähe das anders aus). Außerdem wird daurch auch der Betreibsrat mit integriert und das finde ich richtig.
: Wie ist denn dein Organisationshandbuch gegliedert, nach Norm oder Arten von Unterlagen. Normtechnisch würde ich diese vereinbarungen unter 6.4 "Arbeitsumgebung" ablegen, wenn du nach Unterlagenarten unterscheidest, dann entweder als separate Art "Betriebsvereinbarungen" oder als "befristete Dokumente". gruss, maike