Hallo Andre!
Es könnte ja sein, das diese Verbesserungsmaßnahme(OFI) ein Hinweis des Auditors war beim nächsten mal diesen Punkt abzustellen - so als BonBon.
Wir bewerten grundsätzlich unsere Auditverbesserungsmaßnahmen und schreiben diese in einem Maßnahmenplan fest.
Wenn es Maßnahmen gibt - gut, dann werden diese umgesetzt(eingeführt).
Wenn wir der Ansicht sind, das diese Verbesserungsmaßnahme nicht anzuwenden ist bzw. als nicht notwendig erachtet wird, dann begründen wir dies in dem Plan.
Also nochmal - wenn die Verbesserung eigentlich eine Abweichung wäre und der Auditor wollte Euch eine letzte Chance lassen - dann sollte man das als "interne Abweichung" sehen und diese bearbeiten.
Darüber hinaus hat er vielleicht bei dem vorherigen Audit nur einen Fall gefunden, was dann nur zu einer Verbesserungsmaßn. führt im nächsten Audit sieht er erstens, das Ihr die Maßnahme nicht bewertet habt und zusätzlich findet er mehrere solcher Fälle, was dann zur Abweichung führt.