Hallo Jens
Solange der Kunde nichts verlangt ist das Deine Sache. Kraftwerksteile-Kunden verlangen bis zu 40 Jahren.
Die Produktehaftung gilt für 10 Jahre, Gerichtsverfahren können auch noch einige Jahre dauern. Mir ist in diesen Fällen einmal 13 Jahre empfohlen worden.
Wird das Produkt jedoch in kurzen Zeiträumen verbraucht (gegessen, verarbeitet, usw) kann die Frist wieder dementsprechend gewählt werden.
Das Risiko und der Kunde bestimmen die Fristen.
Hoffe etwas geholfen zu haben.
Gruss Florian
qm-online.ch