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TOPIC: Audit - Vertragsprüfung

Re: Audit - Vertragsprüfung 21 years 2 months ago #6912

  • FrankHergt_
  • FrankHergt_'s Avatar
Moin, moin!
Lustig! Also ich würde da nichts kaufen.... Und als Auditor auch kein Zeritifikat ausstellen (ich nehme mal an, wir reden über ISO 9000).
Schöne Grüße
Frank



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Re: Audit - Vertragsprüfung 21 years 2 months ago #6920

  • Vivian_
  • Vivian_'s Avatar
Hallo
ist schon lustig, was in der Firma abläuft. Ich würde sofort dort kaufen, als Kunde kann ich ja tun und lassen, was ich möchte ggf. kann ich den vermeintlichen Vertrag locker rückabwickeln, weil keiner zustande gekommen ist.
Die Auftragsbestätigung wird juristisch häufig regelrecht vergewaltigt. Juristisch bewertet ist eine Auftragsbestätigung eine nette Geste. In Q-Normen wird sie gefordert.
Es kommt auf den Nachweis an, dass zwischen Kunde und Lieferant tatsächlich eine vollkommen übereinstimmende Willenserklärung bestanden hat. Nichts anderes zählt.
Ich kann nicht einfach einem Kunden, welcher anders bestellt als ich angeboten habe, eine Auftragsbestätigung über den ehemals angebotenen Umfang schicken und meinen ich wäre im Recht und der Kunde müsse nun lt. Angebot zahlen. Wo kommen wir denn da hin?
Ich kann eine einmal gesendete Auftragsbestätigung sehr wohl per Hand ändern, muss mir aber darüber im klaren sein, wenn die Änderung vom ehemals vereinbarten Vertragsgegenstand abweicht, schließe ich damit einen neuen Vertrag. Unterschrift, Datum und Angaben zum Gesprächspartner des Kunden gehören natürlich darauf. Selbstverständlich muss ich berechtigt sein, Verträge zu schließen und neu zu verhandeln.
Hier sauber zu bleiben ist nicht gerade einfach.
Ein winziger Ausflug ins BGB:
_ 150 BGB
Verspätete und abändernde Annahme
(1) Die verspätete Annahme eines Antrags gilt als neuer Antrag.
(2) Eine Annahme unter Erweiterungen, Einschränkungen oder sonstigen Änderungen gilt als Ablehnung verbunden mit einem neuen Antrag.

Grüße
Vivian




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Audit - Vertragsprüfung 21 years 2 months ago #6924

  • Auditeuse
  • Auditeuse's Avatar
Moin,
danke für Eure Kommentare.
Florian liegt sehr nahe mit seiner Vermutung, daß es sich hierbei um keinen Käufermarkt handelt.
Zu Florians weiteren Bemerkungen:
"dazu kann ich nur sagen, dass der Laden sein Business nicht im Griff hat."
Schaumermal was die Zukunft bringt.
"Die Prozesse scheinen, einmal abgesehen von der Norm, ziemlich unkontrolliert und mit viel Streuung zu laufen."
Das ist anzunehmen, da dieses aber nicht gemessen wird, ist es nicht zu beweisen.
"Ausser der schlechten Qualität (falsche Lieferungen, keine Lieferungen, falsche Mengen, usw.) erwarte ich auch noch eine schlechte Zusammenarbeit mit diesem Lieferanten."
Falsche Lieferungen bzw. falsche Mengen gibt es verhältnismäßig wenig. Liegen im tolerierbaren Bereich. Keine Lieferungen kam noch nie vor. Schlechte Zusammenarbeit ist allerdings nicht ganz von der Hand zu weisen....Aber solange es kein Käufermarkt ist....
"Diese Firma sollte eigentlich kein Zertifikat nach ISO9001 bekommen, jedenfalls solange dieser Zustand vorherrscht."
Und jetzt kommt der Hammer: Das Zertifikat hängt schon an der Wand.
Wo sind all die Zert.-Auditoren, die trotz der vertraglichen Bindung mit dem Antragssteller genug Arsch in der Hose haben, diese Dinge öffentlich anzukreiden und ggf. das Zertifikat abzuerkennen bzw. zu verweigern? Mir ist bis heute noch keiner begegnet.

Zu Vivian:
Danke für den Tip mit dem BGB, habe ich gleich dem "Prozessowner" gezeigt, damit er mehr Argumentationsgrundlage gegenüber den Auszuführenden hat. Mal sehen, ob er das anwendet....
Gruß
Auditeuse





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