Hallo Sabine,
: : ich hoffe ich habe deine Frage richtig verstanden.
: # Schaumermal
: : Ich interpretiere mal ganz frei. Irgendwie liegt alles was nur den Anschein von QM hat bei Dir?
: #nö, ganz so krass ist es nicht. Die Schulungsnachweise archiviere ich, das stimmt. Wir hatten am Beginn meiner Tätigkeit hier die eine Diskussion darüber. Wir haben keinen "Personaler" im klassischen Sinne, nur eine Buchhaltung, die die Perso-Akten verwaltet. Unser Buchhalter und ich haben dann gemeinsam entschieden, daß die Nachweise bei mir besser aufgehoben sind, da sein Ablagesystem leider nicht so gestaltet ist, daß er jederzeit alle Nachweise von Schulung xy rausziehen könnte. Und wir wollten ja nicht alles umstellen...
: Kundenfragebögen archivier ich auch, da ich die Auswertungen für den Review mache und noch so dies und das. Aber da eigentlich ALLES mit QM zu tun hat, werde ich mich hüten ALLES bei mir zu horten.

: : Also ich habe das folgendermaßen organisiert:
: : Für Personal ist einer unserer GF's der Prozesseigner, d. h. der Mensch, der sich um Personal kümmert. Also hat er sich auch um die Schulung der Mitarbeiter zu kümmern und die geplanten Maßnahmen zu verfolgen - ich würde ihn ja gern mal auditieren ......
: #Ja, ja immer diese Hemmschwelle... Bei uns "kümmert" sich leider niemand ums Personal, wenn ich kümmern als "Personalentwicklung" interpretiere. Nur das, was notwendig ist, damit wir nicht gegen Gesetze verstoßen und der Typ seine Arbeit machen kann. Und das auch noch inkonsequent, dh es gilt das Faustrecht und nicht gleiches Recht für alle.
****Schade, dass sich bei euch niemand aus der Leitungscrew für Personalmanagment verantwortlich fühlt. Personalmanagement ist ein interessanter Unternehmensprozess. Ich habe wenigstens jemanden, den ich ab und zu etwas sticheln kann.
: : Interne Schulungen gehören dort mit hinein. Klar ist natürlich auch, dass ich Mitarbeiter bei Bedarf auch außerhalb des Planes schule. Dann gibts vielleicht nur eine Übersicht mit dem Schulungsinhalt und den Unterschriften der Mitarbeiter. Diese Schulung wird in eine Übersicht für realisierte Schulungen eingetragen, damit der Personaler weiß, was alles in den Fachabteilungen gelaufen ist.
: #Vermutung meinerseits: Du schulst die MA in den Prozessabläufen? Na siehste, da habe ich mich besser gewehrt! Das machen die Verantwortlichen mal schön selbst und ich kriege hinterher nur die Zettelchen. Bei einigen internen Schulungen bin ich ab und zu Gastreferent, einige gebe ich auch selbst und allein, aber das GROS machen die Jungs da unten allein.
****Ich erziehe meine Jungs noch. Im Augenblick habe ich Köder (selbständige Einflussnahme auf den eigenen Prozess) ausgelegt und hoffe, dass sie anbeißen. Mit Verantwortungsübernahme kann ich im Moment keinen locken.
: : Im internen Audit ist es meine Aufgabe, die Einhaltung der entsprechenden Ziele zu prüfen und zu bewerten und entsprechende Maßnahmen festzulegen. Ich weiß ja, dass der Prozesseigner den Schulungsplan verwaltet und ich kann mir dann auch Nachweise vorlegen lassen. Der externe Auditor tut eigentlich das gleiche.
: #Naja, mein Weg ist dann etwas kürzer. Der Ordner steht hinter mir.
****Wenn ich Unterlagen annehme, wird mir gleich die Verantwortung für den ganzen Prozess aufgedrückt. Ich hoffe, ich bekomme nicht die Unterlagen zur dokumentierten Unternehmensstrategie.
: : Beim Arbeitsschutzbeauftragten läuft der Prozess analog.
: : Wieso soll ich als QMB für alles verantwortlich sein, nur weil es zum QMS gehört und mal auditiert wird. Man sollte sich die Arbeit vom Leib halten, wo man nur kann.
: #Ja stimmt genau.
: : Sollte ich mit meiner Interpretation auf dem Holzweg sein, bitte kurze Rückinfo.
: #'n bißchen.
: Ich wollte eigentlich nur wissen, wozu der ursprüngliche Fragensteller zu diesem Thema
: diese Unterteilung benötigt.
: Unterweisung, interne Schulung, externe Schulung haben alle denselben Zweck: Mitarbeiter-Verschlauerung zum Wohle der Prozesse und damit des Kunden. Aus diesem Grunde behandle ich sie alle in unserem QM-System gleich. Eine Unterscheidung nutzt mir praktisch doch nix, oder?
****Praktisch nützt die Unterscheidung wenig. Im Arbeitschutz begegnen mir immer wieder die Begriffe Unterweisung und Belehrung. Das gehört wohl zum Fachjargon und klingt subjektiv verbindlicher. Letztendlich kommt es auf den Inhalt an. Ich verwende unterschiedliche Begriffe, um auch Inhalte deutlicher abzugrenzen oder um ihnen Nachdruck zu verleihen.
Schöne Grüße