Hallo Oliver,
: bin seit kurzem neben QMB auch DSB.
Glückwunsch zum Job des DSB!
: ....daß Datenschutzhandbuch könne sehr gut in
: das QMH integriert werden.
Na! Meinungen gibt es viele.
Meine wird eine davon sein. Aber dennoch:
Datenschutz halte ich für für ein anderes Thema als das Thema QM. Datenschutz kann ein Thema im QM sein. Denn Qualität umsetzen heißt auch: die Vorschriften des Datenschutzes zu beachten. Unternehmen, die auf Qualität setzen, gehen mit Daten (insbesondere mit personenbezogenen Daten) verantwortungsvoll um. Allerdings ist Datenschutz nicht gleich QM. Das Buch zum betrieblichen Datenschutz ist ein anderes als das QMH.
: Weiß jemand, ob das üblich ist....
Ich habe es noch niergendwo so gesehen.
: Die Dokumentation würde wieder "aufgebläht"
Das stimmt! Deshalb halte ich es für Sinnvoll, gegebenenfalls innerhalb des QMH auf die Regelungen zum Datenschutz zu verweisen.
: Als Anhang könnte die Dokumentation zum
: Datenschutz "verloren" gehen, womitdann
: fast schon wieder die Forderungen des BDSG
: nicht mehr erfüllt werden.
Das halte ich (noch) nicht für ein Problem. Im betrieblichen Datenschutzbuch werden, soviel ich weiß, nur Forderungen und Regelungen reingeschrieben. Keine sonstigen Daten. Insofern verursacht das fahrlässige Verlegen/Verlorengehen, keinen nennenswerten Schaden. Qualitativ gut arbeiten, heißt für mich auch mit solchen Gegenständen verantwortungsvoll umzugehen. Also einfach verloren gehen, das soll nicht sein!
Als Anhang eines QMH in der Print-Ausgabe, könnte ich mir Regelungen zum Datenschutz (soweit relevant) schon vorstellen.
: Wir haben ein Intranet, in dem das QMH steht.
: Ich habe es jedem "freigeschaltet" (Ich weiß,
: daß nach Norm, nur die Führungskräfte Zugriff
: haben...
Halt! Von welcher Norm gehst du aus? Mir ist diese Norm nicht bekannt. Das QMH sollte eigentlich allen Mitarbeitern zur Verfügung stehen. Alle Mitarbeiter sollen sich mit der Qualitätspolitik, Q-Ziele, Verfahren etc. identifizieren und bei der Arbeit danach verfahren. Das QMH soll auch die Einarbeitung von neuen Mitarbeitern erleichtern. VA- PA- AA etc. sollen Mitarbeitern dazu verhelfen, Fehler zu vermeiden. Es soll einheitlich gearbeitet werden. Das ist zumindest die Idee...
Teile des QMH können sogar veröffentlicht werden können und dürfen, damit die Kunden sehen können, wie das Unternehmen Qualität praktiziert.
: Auf ein integriertes Datenschutzhandbuch könnte
: also jeder zugreifen.
Jeder Mitarbeiter? Ja das sollte er meines Erachtens schon können. Er sollte ja im Zweifelsfalle - ohne groß herum nachfragen zu müssen (zuständige Mitarbeiter sind oft nicht da oder anderweitig beschäftigt) - sich erkundigen können, was er darf und was er nicht darf.
: In einem separaten Verzeichnis (z. B. DSH)
: wäre die Zugriffszeit wohl kürzer, da man
: weniger suchen müßte als im QMH erst Abschnitt
: und Unterabschnitte rauszusuchen.
Das man separate Verzeichnisse anlegt, ist im Normalfall die Regel bei gut strukturierten Dokumentationen. Mit der eigentlichen Zugriffszeit hat es nichts zu tun. Die ist kaum merkbar, es sei denn, das Verzeichnis ist extern angelegt, etwa bei einem Provider in Brasilien und der Rechner müsste erst einmal die Verbindung zu diesem Verzeichnis aufnehmen.
Im Übrigen kommt es darauf an, wie euer QMH Inhaltsverzeichnis strukturiert ist.
HTML Dokumente arbeiten stets mit Verweisen (Links), um zu der jeweiligen Seite zu referenzieren. Als eigenes Kapitelchen am Ende des Inhaltverzeichnisses des QMH kann z.B. auf die Regelungen zum Datenschutz verwiesen werden. Aber auch innerhalb des QMH, d.h. in den jeweiligen Abschnitten, kann - je nach Relevanz - auf die Regelungen des Datenschutzes referenziert werden.
Viele Grüsse
Konstantin
P.S. Kannst du mir deine eMail-Adresse mitteilen? Ich habe da ein paar Fragen an dich!