in Definitionsproblem findet sich meiner Meinung nach in der heutigen Literatur. Der Anspruch der Gewährleistung hinsichtlich der Nachbesserung ist ein außerbetrieblich festgestellter Mangel. Das gleiche Kriterium trifft auf die externen Nacharbeitskosten zu. Nur der Kunde kann einen vertraglich vereinbarten Fehler nach der Auslieferung feststellen. Deshalb möchte ich die Kosten der Gewährleistung hinsichtlich der Nachbesserung als externe Nacharbeitskosten im Rahmen meiner Qualitätskostenerfassung ausgeweisen.
Darum die Frage an einen Spezialisten da ich ja nur ein Student bin. Kann ich dies so durchführen?