anke für Deine Rückinfo.
Es gibt einen auditbericht vom kunden in dem der prozess abgenommen wurde - nachweislich. Es gibt zum dem Messverfahren als solches keine Einschränkung.
Wie schon geschrieben, die gelieferten (und verworfenen) Teile unterscheiden sich nicht von den "früher" gelieferten (und akzeptierten) Teilen.
: Hi, Frank,
: wieviele Meßpunkte hat "der Kunde" wohl gesucht, bis er endlich einen gefunden hat, mit dem er "Garantie!" rufen konnte?
: Nach Deinen ersten Zeilen habe ich an das Blaugrün-Syndrom gedacht: "Sie haben uns zugesagt, den Shelter in Blaugrün zu liefern, geliefert habt ihr aber Blaugrüngrün!" und "Die Meßtoleranz gehört immer dem Kunden!"
: Bei sowas sehe ich mich immer schon im Gerichtssaal sitzen beim Versuch, den Richter zu überzeugen - und die Argumente, die mir dabei einfallen, die ihn vielleicht überzeugen könnten, die wiegen auch bei anderen Leuten.
: Nach den nächsten Zeilen:
: Wie detailliert habt Ihr das Audit Eures Kunden dokumentiert?
: Und hat er dies Dokument mit unterschrieben?
: Steht in diesem Dokument vielleicht, daß Ihr die Meßprozedur besprochen habt, insbesondere die Meßpunkte?
: Nach "Treu und Glauben" unterstelle ich, daß der Kunde diejenigen Meßpunkte spezifiziert hat, die ihm wichtig waren - und daß mein fiktiver Richter annehmen würde, was der Kunde nicht spezifiziert hat, das war ihm auch nicht wichtig.
: Für die juristische Ausgestaltung -> Jurist.
: Zu den Soft-Fact-Aspekten: Wer ist die treibende Kraft hinter dieser Aktion? Der Unternehmer beim Kunden selbst oder ein Frischling, der einen Erfolg sucht, koste es das Kunde/Lieferantenverhältnis und zukünftig an Bürokratiekosten, was es wolle?
: Ciao
: Wolfgang