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TOPIC: Abnahmeprüfzeugnis EN 10204

Re: Abnahmeprüfzeugnis EN 10204 21 years 5 months ago #24143

  • Harry_
  • Harry_'s Avatar
: Hallo Harry,
: fast richtig !
: Der Begriff "vom Besteller beauftragter Sachverständige" besagt das Dein Kunde eine Sachverständigen beauftragt das Material bei Dir Abzunehmen. In der Regel TÜV, Dekra etc. ! Das hast Du richtig erkannt.
: Der Kunde kann (theoretisch) auch einen Mitarbeiter Deiner Q-Sicherung beauftragen wenn Du ihn als Sachverständigen ernannt hast. Aber das ist wohl eher die Ausnahme ! Wichtig ist das er vom Kunden beauftragt wird.
: Gruß Uli
Hallo, Uli,
danke für Deine schnelle Antwort, der ich zustimmen kann. Es ist allerdings in meinem Fall so, dass ich der Kunde bin, der die Abnahme durchführen soll. Bist Du mit mir der Meinung, dass ich dann meine Qualitätsstelle (als Sachverständiger) mit der Abnahme beauftragen kann?
Gruß Harry




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Re: Abnahmeprüfzeugnis EN 10204 21 years 5 months ago #24150

  • NorbertS._
  • NorbertS._'s Avatar
Hallo Harry,
du kannst auch jemanden anderen fachlich autorisierten Mitarbeiter damit beauftragen.
Er muss nur unabhängig von der Abteilung sein, die das Produkt herstellt.
Gruß
Norbert

: : Hallo Harry,
: : fast richtig !
: : Der Begriff "vom Besteller beauftragter Sachverständige" besagt das Dein Kunde eine Sachverständigen beauftragt das Material bei Dir Abzunehmen. In der Regel TÜV, Dekra etc. ! Das hast Du richtig erkannt.
: : Der Kunde kann (theoretisch) auch einen Mitarbeiter Deiner Q-Sicherung beauftragen wenn Du ihn als Sachverständigen ernannt hast. Aber das ist wohl eher die Ausnahme ! Wichtig ist das er vom Kunden beauftragt wird.
: : Gruß Uli
: Hallo, Uli,
: danke für Deine schnelle Antwort, der ich zustimmen kann. Es ist allerdings in meinem Fall so, dass ich der Kunde bin, der die Abnahme durchführen soll. Bist Du mit mir der Meinung, dass ich dann meine Qualitätsstelle (als Sachverständiger) mit der Abnahme beauftragen kann?
: Gruß Harry




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Abnahmeprüfzeugnis EN 10204 21 years 5 months ago #5933

  • Ulrich Hesse
  • Ulrich Hesse's Avatar
: : Hallo Harry,
: : fast richtig !
: : Der Begriff "vom Besteller beauftragter Sachverständige" besagt das Dein Kunde eine Sachverständigen beauftragt das Material bei Dir Abzunehmen. In der Regel TÜV, Dekra etc. ! Das hast Du richtig erkannt.
: : Der Kunde kann (theoretisch) auch einen Mitarbeiter Deiner Q-Sicherung beauftragen wenn Du ihn als Sachverständigen ernannt hast. Aber das ist wohl eher die Ausnahme ! Wichtig ist das er vom Kunden beauftragt wird.
: : Gruß Uli
: Hallo, Uli,
: danke für Deine schnelle Antwort, der ich zustimmen kann. Es ist allerdings in meinem Fall so, dass ich der Kunde bin, der die Abnahme durchführen soll. Bist Du mit mir der Meinung, dass ich dann meine Qualitätsstelle (als Sachverständiger) mit der Abnahme beauftragen kann?
: Gruß Harry
Hallo Harry,
klar wenn Du der Kunde bist dann können Deine Qualitäter wohl am besten entscheiden ob das was Dein Lieferant liefert auch o.k. ist !
Gruß Uli





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Re: Abnahmeprüfzeugnis EN 10204 21 years 5 months ago #24153

  • Ulrich Hesse
  • Ulrich Hesse's Avatar
: : Hallo Harry,
: : fast richtig !
: : Der Begriff "vom Besteller beauftragter Sachverständige" besagt das Dein Kunde eine Sachverständigen beauftragt das Material bei Dir Abzunehmen. In der Regel TÜV, Dekra etc. ! Das hast Du richtig erkannt.
: : Der Kunde kann (theoretisch) auch einen Mitarbeiter Deiner Q-Sicherung beauftragen wenn Du ihn als Sachverständigen ernannt hast. Aber das ist wohl eher die Ausnahme ! Wichtig ist das er vom Kunden beauftragt wird.
: : Gruß Uli
: Hallo, Uli,
: danke für Deine schnelle Antwort, der ich zustimmen kann. Es ist allerdings in meinem Fall so, dass ich der Kunde bin, der die Abnahme durchführen soll. Bist Du mit mir der Meinung, dass ich dann meine Qualitätsstelle (als Sachverständiger) mit der Abnahme beauftragen kann?
: Gruß Harry
Hallo Harry,
klar wenn Du der Kunde bist dann können Deine Qualitäter wohl am besten entscheiden ob das was Dein Lieferant liefert auch o.k. ist !
Gruß Uli





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