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TOPIC: Abnahmeprüfzeugnis EN 10204

Abnahmeprüfzeugnis EN 10204 21 years 5 months ago #5919

  • Harry_
  • Harry_'s Avatar
Hallo zusammen,
die EN 10204 (Arten von Prüfbescheinigungen) beschreibt u.a. ein Abnahmeprüfprotokoll 3.2. Was ist unter dem Begriff "vom Besteller beauftragter Sachverständiger" zu verstehen?
Ich meine, dass der Sachverständige sowohl ein Vertreter einer der bekannten Abnahmegesellschaften (z.B. TÜV, Lloyds Register, Dekra) als auch ein Mitarbeiter der Qualitätssicherung des Bestellers sein kann.
Wer hat hierzu eine Meinung?
Beste Grüße
Harry



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Abnahmeprüfzeugnis EN 10204 21 years 5 months ago #25304

  • Harry_
  • Harry_'s Avatar
Hallo zusammen,
die EN 10204 (Arten von Prüfbescheinigungen) beschreibt u.a. ein Abnahmeprüfprotokoll 3.2. Was ist unter dem Begriff "vom Besteller beauftragter Sachverständiger" zu verstehen?
Ich meine, dass der Sachverständige sowohl ein Vertreter einer der bekannten Abnahmegesellschaften (z.B. TÜV, Lloyds Register, Dekra) als auch ein Mitarbeiter der Qualitätssicherung des Bestellers sein kann.
Wer hat hierzu eine Meinung?
Beste Grüße
Harry



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Re: Abnahmeprüfzeugnis EN 10204 21 years 5 months ago #5922

  • Ulrich Hesse
  • Ulrich Hesse's Avatar
Hallo Harry,
fast richtig !
Der Begriff "vom Besteller beauftragter Sachverständige" besagt das Dein Kunde eine Sachverständigen beauftragt das Material bei Dir Abzunehmen. In der Regel TÜV, Dekra etc. ! Das hast Du richtig erkannt.
Der Kunde kann (theoretisch) auch einen Mitarbeiter Deiner Q-Sicherung beauftragen wenn Du ihn als Sachverständigen ernannt hast. Aber das ist wohl eher die Ausnahme ! Wichtig ist das er vom Kunden beauftragt wird.
Gruß Uli




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Re: Abnahmeprüfzeugnis EN 10204 21 years 5 months ago #5923

  • Harry_
  • Harry_'s Avatar
: Hallo Harry,
: fast richtig !
: Der Begriff "vom Besteller beauftragter Sachverständige" besagt das Dein Kunde eine Sachverständigen beauftragt das Material bei Dir Abzunehmen. In der Regel TÜV, Dekra etc. ! Das hast Du richtig erkannt.
: Der Kunde kann (theoretisch) auch einen Mitarbeiter Deiner Q-Sicherung beauftragen wenn Du ihn als Sachverständigen ernannt hast. Aber das ist wohl eher die Ausnahme ! Wichtig ist das er vom Kunden beauftragt wird.
: Gruß Uli
Hallo, Uli,
danke für Deine schnelle Antwort, der ich zustimmen kann. Es ist allerdings in meinem Fall so, dass ich der Kunde bin, der die Abnahme durchführen soll. Bist Du mit mir der Meinung, dass ich dann meine Qualitätsstelle (als Sachverständiger) mit der Abnahme beauftragen kann?
Gruß Harry




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Re: Abnahmeprüfzeugnis EN 10204 21 years 5 months ago #5929

  • NorbertS._
  • NorbertS._'s Avatar
Hallo Harry,
du kannst auch jemanden anderen fachlich autorisierten Mitarbeiter damit beauftragen.
Er muss nur unabhängig von der Abteilung sein, die das Produkt herstellt.
Gruß
Norbert

: : Hallo Harry,
: : fast richtig !
: : Der Begriff "vom Besteller beauftragter Sachverständige" besagt das Dein Kunde eine Sachverständigen beauftragt das Material bei Dir Abzunehmen. In der Regel TÜV, Dekra etc. ! Das hast Du richtig erkannt.
: : Der Kunde kann (theoretisch) auch einen Mitarbeiter Deiner Q-Sicherung beauftragen wenn Du ihn als Sachverständigen ernannt hast. Aber das ist wohl eher die Ausnahme ! Wichtig ist das er vom Kunden beauftragt wird.
: : Gruß Uli
: Hallo, Uli,
: danke für Deine schnelle Antwort, der ich zustimmen kann. Es ist allerdings in meinem Fall so, dass ich der Kunde bin, der die Abnahme durchführen soll. Bist Du mit mir der Meinung, dass ich dann meine Qualitätsstelle (als Sachverständiger) mit der Abnahme beauftragen kann?
: Gruß Harry




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Re: Abnahmeprüfzeugnis EN 10204 21 years 5 months ago #24142

  • Ulrich Hesse
  • Ulrich Hesse's Avatar
Hallo Harry,
fast richtig !
Der Begriff "vom Besteller beauftragter Sachverständige" besagt das Dein Kunde eine Sachverständigen beauftragt das Material bei Dir Abzunehmen. In der Regel TÜV, Dekra etc. ! Das hast Du richtig erkannt.
Der Kunde kann (theoretisch) auch einen Mitarbeiter Deiner Q-Sicherung beauftragen wenn Du ihn als Sachverständigen ernannt hast. Aber das ist wohl eher die Ausnahme ! Wichtig ist das er vom Kunden beauftragt wird.
Gruß Uli




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