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Sabine_
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Hallo Wolfgang,
: Ein Verstoß gegen das 11. Gebot ist Rebellion. Das will gut überlegt sein.
***Nee, nee, das brauch ich mir nicht überlegen, ich hänge an den monatlichen Bezügen.... U.a. deshalb ist doch diese ewige Diskussion "Meine GF ist schlecht, wie kriege ich sie dazu, die Normforderungen einzuhalten" völlig überflüssig. Wenn die GF nicht will, dann kann man entweder das 11. Gebot beachten oder sich nen neuen Job suchen. Als dritte Alternative sehe ich jedoch die Reformation der ISO 9001. Hat sich ein GF für die Einführung der 9001 entschieden, dann und nur dann muß er auch gezwungen werden, dies mit Leib und Seele zu tun. Alles andere ist das was wir alle jetzt haben und ständig beweinen: Wasch mich, aber mach mich nicht nass!
: Aber ich halte sehr vom Konstrukt Lastenheft-Pflichtenheft. Es hat meinen eigenen Hals gerettet.
: Und ich bin erstaunt, ich kenne viel mehr QMB's, die die Anwendung des Pflichtenhefts von ihren Leuten in Produktion und Anlagenbau fordern, als es selbst anzuwenden.
: Ich kenne kein besseres Mittel für den Auftragnehmer, seinen Hals vor der Sündenbock-Schlinge zu schützen.
: Aber bislang kenne ich nur einen QMB, der das zur Grundlage seines eigenen Arbeitsvertrags gemacht hat.
***Das ist wirklich mal eine geniale Idee! Ich bezweifel zwar, daß unsere GF so ein Papier hingekriegt hätte, aber fürs nächste Mal werde ich das im Hinterkopf behalten.
Gruß
Sabine
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Sabine_
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Hallo auch an alle,
: Der Manager hat seine Pflicht zu tun, basta.
***Richtig. Bleibt nur die Frage, was er unter Pflicht versteht.
: "Der Manager ist verantwortlich..." Wer appelliert, kann genauso gut sagen: "bitte, bitte, ich habe leider keine Möglichkeiten, für meine Interessen zu kämpfen, tu du doch was für mich, verzichte auf einen Teil deines Einkommens oder deiner Arbeitszeit."
: Appelle sind Lachnummern. Besonders ver...scht sich selbst, wer nach dem Appell meint, was bewirkt zu haben. Mumpitz. Er hat nur seine Zeit verschwendet - und was viel schlimmer ist: Seine Unfähigkeit demonstriert.
***Auch richtig! Hier im Forum ist immer der Manager Schuld. Was ja nicht unbedingt verkehrt ist, aber das Jammern darüber führt zu nix. Deshalb denke ich, wenn wir (ISO QMB's) die Rahmenbedingungen für die Manager ändern/neu definieren/aufstellen im Rahmen unserer Möglichkeiten (ISO 9001) dann gehen wir vielleicht einen Schritt in die richtige Richtung. Wer sagt denn, daß immer dieser Task Force 176 (heißt doch so, oder?) alles perfekt macht. Geht ja gar nicht. Dafür braucht diese Arbeitsgruppe u.a. Input von uns.
Und der arme Manager kann sich ja immer noch aussuchen, ob er Effizienz anhand seiner eigenen Intelligenz umgesetzt bekommt, oder ob er sich an Rahmenbedingungen (z.B. 9001) orientiert.
Doch wenn er sich für 9001 entscheiden sollte, dann muß dort auch verankert sein, daß er mit dieser Entscheidung nicht sein Gehirn an der Garderobe abgeben darf.
Gruß
Sabine
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WolfgangHorn_
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Hallo Sabine,
das 11. Gebot des Heiko Mell (er hat seit Jahren eine 3/4 Seite in den VDI-Nachrichten und beantwortet dort Leserbriefe zu Karrierefragen): "Du sollst Deinen Arbeitgeber nicht gegen seinen Willen glücklich machen wollen!!!!"
Ein Verstoß gegen das 11. Gebot ist Rebellion. Das will gut überlegt sein.
In mindestens einem Fall hat ein QMB rebelliert, hat die Unterstützung der Gesellschafter gewonnen, seinen Geschäftsführer abgelöst und sein Unternehmen aus tiefroten Zahlen herausgeführt an die Spitze der Renditeträger seiner Unternehmensgruppe, wie er mir erzählte.
Ich halte nix von Gegeneinander, solange es andere Möglichkeiten gibt.
Ich halte nix von der "Manager-Schelte", solange ich weiß, wie ungewollt, aber eben doch systematisch die Managementmodewellen sie entmachtet haben.
Aber ich halte sehr vom Konstrukt Lastenheft-Pflichtenheft. Es hat meinen eigenen Hals gerettet.
Und ich bin erstaunt, ich kenne viel mehr QMB's, die die Anwendung des Pflichtenhefts von ihren Leuten in Produktion und Anlagenbau fordern, als es selbst anzuwenden.
Ich kenne kein besseres Mittel für den Auftragnehmer, seinen Hals vor der Sündenbock-Schlinge zu schützen.
Aber bislang kenne ich nur einen QMB, der das zur Grundlage seines eigenen Arbeitsvertrags gemacht hat.
Das war im Bereich der Soft Facts bisher auch schwer - aber gerade da weiß ich Lösungen.
Verworfen habe ich die Alternative, die sich für QMB's anbietet: Das Instrumentarium des Qualitätsmanagements auf den Prozeß "Führen" anzuwenden.
Und zwar konsequent anzuwenden, nicht durch Punkte-Selbstberieselung im Namen von EFQM. Wo dann doch nur Weiterbildung für Mitarbeiter bei rauskommt, die mangels Budget ausfällt - und auch sonst nicht viel geholfen hätte.
Konsequente Anwendung der Prozeßanalyse und FMEA auf den Prozeß Führen ergibt in der Regel schreckliche Erkenntnisse über moderne Management-Mythen. Damit kann man bestenfalls einem Verwandten kommen, der uns schon vertraut, und nur unter vier Augen.
Nee, mit Lastenheft und Pflichtenheft gibt der Arbeitnehmer weniger Anlaß zur Kündigung.
Ciao
Wolfgang Horn
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Sabine_
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Hallo Wolfgang,
: Ein Verstoß gegen das 11. Gebot ist Rebellion. Das will gut überlegt sein.
***Nee, nee, das brauch ich mir nicht überlegen, ich hänge an den monatlichen Bezügen.... U.a. deshalb ist doch diese ewige Diskussion "Meine GF ist schlecht, wie kriege ich sie dazu, die Normforderungen einzuhalten" völlig überflüssig. Wenn die GF nicht will, dann kann man entweder das 11. Gebot beachten oder sich nen neuen Job suchen. Als dritte Alternative sehe ich jedoch die Reformation der ISO 9001. Hat sich ein GF für die Einführung der 9001 entschieden, dann und nur dann muß er auch gezwungen werden, dies mit Leib und Seele zu tun. Alles andere ist das was wir alle jetzt haben und ständig beweinen: Wasch mich, aber mach mich nicht nass!
: Aber ich halte sehr vom Konstrukt Lastenheft-Pflichtenheft. Es hat meinen eigenen Hals gerettet.
: Und ich bin erstaunt, ich kenne viel mehr QMB's, die die Anwendung des Pflichtenhefts von ihren Leuten in Produktion und Anlagenbau fordern, als es selbst anzuwenden.
: Ich kenne kein besseres Mittel für den Auftragnehmer, seinen Hals vor der Sündenbock-Schlinge zu schützen.
: Aber bislang kenne ich nur einen QMB, der das zur Grundlage seines eigenen Arbeitsvertrags gemacht hat.
***Das ist wirklich mal eine geniale Idee! Ich bezweifel zwar, daß unsere GF so ein Papier hingekriegt hätte, aber fürs nächste Mal werde ich das im Hinterkopf behalten.
Gruß
Sabine
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WolfgangHorn_
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Hi, Sabine,
: ***Das ist wirklich mal eine geniale Idee! Ich bezweifel zwar, daß unsere GF so ein Papier hingekriegt hätte, aber fürs nächste Mal werde ich das im Hinterkopf behalten.
Nun, wenn Sie sich als Geschäftsführerin bewerben, und kommen in die nähere Auswahl, dann erwartet man von Ihnen einen Business-Plan. Oder wie immer man das dann nennt, wenn der GF sagt, was er glaubt, erreichen zu können und wie.
Eigentich wäre es schon wunderschön, wenn der GF seinem QMB eine Art Lastenheft formuliert.
Wenn das Illusionen enthält, dann kommt das Pflichtenheft an die Reihe.
Der kritische Punkt ist natürlich die Desillusionierung.
Da kommt die Alternative: Entweder gleich gefeuert mit nur kleinem Makel auf der Weste, oder erst noch eine Weile das Unmögliche versuchen und dann mit einem klaren Mißerfolg abtreten.
(Die dritte Möglichkeit wäre: a) Erst einen Sündenbock suchen, b) dann zusagen.
Aber das kann ich gar nicht leiden...)
Die Schwierigkeit beim Pflichtenheft: Portokosten brauchen wir da nicht einzutragen. Sondern die Randbedingungen, die selbst ein Halbgott an unserer Stelle (Halbgöttin an Ihrer Stelle...) bräuchte, um die Aufgabe erfüllen zu können.
Das sind in erster Linie Randbedingungen im Bereich der Soft Facts. Beispielsweise: Konsequenz der GF! Nicht nur Lippenbekenntnis-Commitments, auch nicht solche auf Hochglanz, sondern konsequent tätiges.
Da gehört noch eine Menge mehr dazu, wir brauchen nur die FMEA anzuwenden auf das Ergebnis "Qualitätsbewußtsein nachhaltig verankert." (Eben mehr als "Zertifikat erreicht", denn die Kurzsichtigkeit dieses Ziele hat Rudolf den Job gekostet.)
Leider waren Soft-Fact-Argumente bisher so schwach wie die Soft Facts soft.
Aber das ist vorbei.
Also, Sabine, melden Sie sich 3 Monate vorher. Es gibt dann eine Menge zu tun und so zu begründen, daß es zumindest die Gesellschafter des GF überzeugt.
Ciao
Wolfgang Horn
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WolfgangHorn_
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Hi, Sabine,
: ***Das ist wirklich mal eine geniale Idee! Ich bezweifel zwar, daß unsere GF so ein Papier hingekriegt hätte, aber fürs nächste Mal werde ich das im Hinterkopf behalten.
Nun, wenn Sie sich als Geschäftsführerin bewerben, und kommen in die nähere Auswahl, dann erwartet man von Ihnen einen Business-Plan. Oder wie immer man das dann nennt, wenn der GF sagt, was er glaubt, erreichen zu können und wie.
Eigentich wäre es schon wunderschön, wenn der GF seinem QMB eine Art Lastenheft formuliert.
Wenn das Illusionen enthält, dann kommt das Pflichtenheft an die Reihe.
Der kritische Punkt ist natürlich die Desillusionierung.
Da kommt die Alternative: Entweder gleich gefeuert mit nur kleinem Makel auf der Weste, oder erst noch eine Weile das Unmögliche versuchen und dann mit einem klaren Mißerfolg abtreten.
(Die dritte Möglichkeit wäre: a) Erst einen Sündenbock suchen, b) dann zusagen.
Aber das kann ich gar nicht leiden...)
Die Schwierigkeit beim Pflichtenheft: Portokosten brauchen wir da nicht einzutragen. Sondern die Randbedingungen, die selbst ein Halbgott an unserer Stelle (Halbgöttin an Ihrer Stelle...) bräuchte, um die Aufgabe erfüllen zu können.
Das sind in erster Linie Randbedingungen im Bereich der Soft Facts. Beispielsweise: Konsequenz der GF! Nicht nur Lippenbekenntnis-Commitments, auch nicht solche auf Hochglanz, sondern konsequent tätiges.
Da gehört noch eine Menge mehr dazu, wir brauchen nur die FMEA anzuwenden auf das Ergebnis "Qualitätsbewußtsein nachhaltig verankert." (Eben mehr als "Zertifikat erreicht", denn die Kurzsichtigkeit dieses Ziele hat Rudolf den Job gekostet.)
Leider waren Soft-Fact-Argumente bisher so schwach wie die Soft Facts soft.
Aber das ist vorbei.
Also, Sabine, melden Sie sich 3 Monate vorher. Es gibt dann eine Menge zu tun und so zu begründen, daß es zumindest die Gesellschafter des GF überzeugt.
Ciao
Wolfgang Horn
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