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TOPIC: 2. Frage zum Qualitätsrecht

Re: 2. Frage zum Qualitätsrecht 21 years 7 months ago #5350

  • Guido_
  • Guido_'s Avatar
: Wenn es nachher aber um Produkthaftung und grössere Summen geht (ggf. auch schwere Unfälle etc.), wird man aber bei keiner oder unzureichender Prüfung schlechte Karten haben.
... es sei denn, man hat mittels QS-Vereinbarung zwischen Lieferant und Abnehmer den Ausschluss der genannten __ vereinbart und sich auf eine rein logistische Prüfung (richtige Ware, Verpackung i.O., Papiere übereinstimmend) geeinigt.
Gruß
Guido



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Re: 2. Frage zum Qualitätsrecht 21 years 7 months ago #21480

  • FrankL._
  • FrankL._'s Avatar
Hallo !
Also grundsätzlich würde ich sagen, das ich als Besteller alle eingehenden Produkte (von meinem Lieferanten) gegen meinen Bestellauftrag, Lieferpapieren, etc. überprüfen muss (genannt Kardinalspflicht Wareneingangsprüfung und findet sich in _823 BGB - Produkthaftung und _377 HGB-Prüfobliegenheiten).
In wieweit ein Unternehmen das Risiko gegen die Kosten abschätzt und dann entsprechend handelt ist ihm alleine überlassen.
Wenn es nachher aber um Produkthaftung und grössere Summen geht (ggf. auch schwere Unfälle etc.), wird man aber bei keiner oder unzureichender Prüfung schlechte Karten haben.
Gruss
Frank L.




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Re: 2. Frage zum Qualitätsrecht 21 years 7 months ago #21481

  • Guido_
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: Wenn es nachher aber um Produkthaftung und grössere Summen geht (ggf. auch schwere Unfälle etc.), wird man aber bei keiner oder unzureichender Prüfung schlechte Karten haben.
... es sei denn, man hat mittels QS-Vereinbarung zwischen Lieferant und Abnehmer den Ausschluss der genannten __ vereinbart und sich auf eine rein logistische Prüfung (richtige Ware, Verpackung i.O., Papiere übereinstimmend) geeinigt.
Gruß
Guido



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Re: 2. Frage zum Qualitätsrecht 21 years 7 months ago #23707

  • FrankL._
  • FrankL._'s Avatar
Hallo !
Also grundsätzlich würde ich sagen, das ich als Besteller alle eingehenden Produkte (von meinem Lieferanten) gegen meinen Bestellauftrag, Lieferpapieren, etc. überprüfen muss (genannt Kardinalspflicht Wareneingangsprüfung und findet sich in _823 BGB - Produkthaftung und _377 HGB-Prüfobliegenheiten).
In wieweit ein Unternehmen das Risiko gegen die Kosten abschätzt und dann entsprechend handelt ist ihm alleine überlassen.
Wenn es nachher aber um Produkthaftung und grössere Summen geht (ggf. auch schwere Unfälle etc.), wird man aber bei keiner oder unzureichender Prüfung schlechte Karten haben.
Gruss
Frank L.




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Re: 2. Frage zum Qualitätsrecht 21 years 7 months ago #23708

  • Guido_
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: Wenn es nachher aber um Produkthaftung und grössere Summen geht (ggf. auch schwere Unfälle etc.), wird man aber bei keiner oder unzureichender Prüfung schlechte Karten haben.
... es sei denn, man hat mittels QS-Vereinbarung zwischen Lieferant und Abnehmer den Ausschluss der genannten __ vereinbart und sich auf eine rein logistische Prüfung (richtige Ware, Verpackung i.O., Papiere übereinstimmend) geeinigt.
Gruß
Guido



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2. Frage zum Qualitätsrecht 21 years 7 months ago #5366

  • Florian_
  • Florian_'s Avatar
Hallo Zusammen
wer sich auf diesem Niveua mit Lieferanten herumschlagen muss hat meiner Meinung nach gar nichts begriffen.
Wie soll die Qualität des Endproduktes stimmen, wenn ich mit meinen Lieferanten, Mitarbeitern und wenn möglich noch mit den Behörden auf Kriegsfuss stehe.
In einer langjährigen partnerschaftlichen Beziehung kommen solche Probleme nicht vor. Nur wer immer dem Billigsten hinterher rennt oder nichts von Streuung der Produkteigenschaften versteht, kommt in diese Situation.
Rezept: Wenige gute Lieferanten mit SPC laufend verbessern. Eigene Probleme dem Lieferanten gegenüber aufzeigen, Informationen die über die Bestellung und die Spezifikationen hinausgehen weitergeben, damit sich der Lieferant unter unserem Produkt etwas vorstellen und für uns mitdenken kann.
Freundliche Grüsse
Florian Padrutt
PS: Zum rechtlichen Problem, ohne QS-Vereinbarung ist der Lieferant sicher nicht verpflichtet, solch hohe Beträge zu bezahlen. Bei Produkthaftungsfällen sieht alles wieder anders aus.
Der Kunde jedoch, der den billigsten Lieferanten genommen hat und nicht überprüft, welche Qualität geliefert worden ist, hat meiner Meinung nach auch schlechte Karten. Darum "gelebte" QM-Systeme!


qm-online.ch

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