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TOPIC: Waage in die Prüfmittelkartei aufnehmen?

Re: Waage in die Prüfmittelkartei aufnehmen? 21 years 1 month ago #6115

  • HansFleischmann_
  • HansFleischmann_'s Avatar
für eine Überprüfung der Waage auf Genauigkeit ist es erforderlich die Waage mit Gewichten zu prüfen. Dafür kann man sich vom Eichamt oder auch von privaten Firmen Gewichte gegen eine Gebür leihen. Eine Eichung der Waage ist dann erforderlich, wenn über die Waage letztlich verrechnet wird. Dafür muss die Waage aber auch Eichfähig sein. Die Nacheichung von nicht selbsttätigen Waagen der Genauigkeitsklasse III erfolgt bis 3t alle 2 Jahre ab 3t alle 3 Jahre.
Herstellerersteichungen können von versch. Privatfirmen durchgeführt werden. Nacheichungen werden von der zuständigen Eichbehörde durchgeführt.
: Es kommt darauf an, zuwas die Waage benützt wird.
: Wird damit Ware gewogen, die dem Kund dann in Rechnung gestellt wird?
: Oder gibts es andere Q-Relevante Dinge , die damit bestimmt werden?
: Oder wird die Waage nur zur internen Überprüfung verwendet?
: Bei der Stückzahlsbestimmung wäre ich schon vorsichtig!
: Wir haben einen Wartungsvertrag mit dem Hersteller, der kommt jedes Jahr. Er hat auch die Berechtigung die Waage zu eichen.
: Frag da mal an.
: Gruß
: Norbert S.
: : Hallo,
: : wir haben 2 Waagen bei uns in der Firma.
: : Ich bin der Prüfmittelbeauftragte,muss ich die Waagen
: : in meine Prüfmittelsoftware mitaufnehmen?
: : Eichen darf ich die ja sowieso nicht, und in meiner Software würde dann ja auch nur stehen wann sie geeicht wurde und wann die nächste Eichung ansteht.
: : Kann man nicht ein gewicht nehmen zur überprüfung ob die Waage noch richtig anzeigt?
: : Und dieses Gewicht zum eichen einsenden?
: : Eine benutzen wir zur bestimmung der Stückzahl im Behälter, und die andere als Einzelgewichts bestimmung.
: : Bin mir da nicht sicher




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Re: Waage in die Prüfmittelkartei aufnehmen? 21 years 1 month ago #24315

  • HansFleischmann_
  • HansFleischmann_'s Avatar
für eine Überprüfung der Waage auf Genauigkeit ist es erforderlich die Waage mit Gewichten zu prüfen. Dafür kann man sich vom Eichamt oder auch von privaten Firmen Gewichte gegen eine Gebür leihen. Eine Eichung der Waage ist dann erforderlich, wenn über die Waage letztlich verrechnet wird. Dafür muss die Waage aber auch Eichfähig sein. Die Nacheichung von nicht selbsttätigen Waagen der Genauigkeitsklasse III erfolgt bis 3t alle 2 Jahre ab 3t alle 3 Jahre.
Herstellerersteichungen können von versch. Privatfirmen durchgeführt werden. Nacheichungen werden von der zuständigen Eichbehörde durchgeführt.
: Es kommt darauf an, zuwas die Waage benützt wird.
: Wird damit Ware gewogen, die dem Kund dann in Rechnung gestellt wird?
: Oder gibts es andere Q-Relevante Dinge , die damit bestimmt werden?
: Oder wird die Waage nur zur internen Überprüfung verwendet?
: Bei der Stückzahlsbestimmung wäre ich schon vorsichtig!
: Wir haben einen Wartungsvertrag mit dem Hersteller, der kommt jedes Jahr. Er hat auch die Berechtigung die Waage zu eichen.
: Frag da mal an.
: Gruß
: Norbert S.
: : Hallo,
: : wir haben 2 Waagen bei uns in der Firma.
: : Ich bin der Prüfmittelbeauftragte,muss ich die Waagen
: : in meine Prüfmittelsoftware mitaufnehmen?
: : Eichen darf ich die ja sowieso nicht, und in meiner Software würde dann ja auch nur stehen wann sie geeicht wurde und wann die nächste Eichung ansteht.
: : Kann man nicht ein gewicht nehmen zur überprüfung ob die Waage noch richtig anzeigt?
: : Und dieses Gewicht zum eichen einsenden?
: : Eine benutzen wir zur bestimmung der Stückzahl im Behälter, und die andere als Einzelgewichts bestimmung.
: : Bin mir da nicht sicher




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