Wer ist online

We have 237 guests and no members online

An-/Abmeldung

Datenbankzugriffe

 
Welcome, Guest
Username: Password: Remember me
Archiv 2003 des Forums der quality-Datenbank

TOPIC: Definition Prozesseigner/Prozessnutzer - Wo???

Re: Definition Prozesseigner/Prozessnutzer - Wo??? 21 years 10 months ago #23273

  • Vivian_
  • Vivian_'s Avatar
Hallo Peter,
vielen Dank für Ihre Erklärungen. Die inhaltliche Definition der Begriffe kenne ich. Meine Frage zielte tatsächlich auf das simple "WO" ab.
Vielen Dank
Vivian



The administrator has disabled public write access.

Definition Prozesseigner/Prozessnutzer - Wo??? 20 years 5 months ago #6163

  • ulrichagurks_
  • ulrichagurks_'s Avatar
der die ProzesseignerIn
ergibt sich lt. dqs- mündl. auskunft aus der
prozesslandschaft
"wer hat den hut auf"
hinterlegte begriffe wie " führung-, kern - und
unterstützungsprozesse " führen zur identifikation der/des prozesseignerIn
aber wenn es eine defintion gäbe wäre ich auch
interessiert die quelle zu erfahren



The administrator has disabled public write access.

Re: Definition Prozesseigner/Prozessnutzer - Wo??? 20 years 5 months ago #24401

  • ulrichagurks_
  • ulrichagurks_'s Avatar
der die ProzesseignerIn
ergibt sich lt. dqs- mündl. auskunft aus der
prozesslandschaft
"wer hat den hut auf"
hinterlegte begriffe wie " führung-, kern - und
unterstützungsprozesse " führen zur identifikation der/des prozesseignerIn
aber wenn es eine defintion gäbe wäre ich auch
interessiert die quelle zu erfahren



The administrator has disabled public write access.

Re: Definition Prozesseigner/Prozessnutzer - Wo??? 19 years 8 months ago #6200

  • josefstumpf_
  • josefstumpf_'s Avatar
: Hallo Vivian,
: mir ist nicht ganz klar, ob es Dein Problem ist, WO die Begriffe definiert sind oder WIE sie zu definieren sind.
: Ich gehe bei meiner Antwort davon aus, dass das WIE von vordergründigem Interesse ist, denn zum anderen Sachverhalt liegen Dir bereits Antworten vor.
: Prozeßeigener/Prozeßeigentümer/Prozeßverantwortliche/Prozeßinhaber:
: Diese Begriffe laufen mir immer wieder über den Weg, meinen aber letztlich alle eines: Diese Person ist verantwortlich dafür, dass der ihr jeweils zugeordnete Prozess vollständig und richtig beschrieben (dokumentiert) ist, in Übereinstimmung mit dem tatsächlichen Prozeßablauf. Das bedeutet nicht, dass er für alle Tätigigkeitsschritte im Prozeß auch die Führungs- bzw. Ausführungsverantwortung hat.
: Dazu folgendes Beispiel: Für die Beschreibung des Geschäftsprozesses Beschaffung ist idealerweise der Leiter der Beschaffung/ des Einkaufs als Prozeßeigner verantwortlich.
: Ein Teil dieses Prozesses beschäftigt sich u. a. mit dem Vertragsabschluß mit Lieferanten. Hier liegt die Ausführungsverantwortung beim Einkaufleiter oder den Mitarbeitern der Stelle "Einkauf". Ein anderer Teil beinhaltet die Planung und Ausführung der Wareneingangsprüfungen. Hier liegt die Ausführungsverantwortung für den planerischen Teil in der Stelle Arbeitsvorbereitung oder Qualitätswesen, für den Prüfungsteil beim Qualitätswesen oder dem Wareneingang oder dem Lager.
: Prozesskunde:
: Letztlich jeder, der mindestens ein Ergebnis aus diesem Prozess erhält. Am Beispiel Beschaffung; die Produktion/Fertigung, die "hoffentlich" fehlerfreies Zuliefermaterial verarbeiten kann.
: Prozessnutzer:
: Alle diejenigen Personen, die gemäß der Prozessbeschreibung handeln / handeln sollen.
: Gruß
: Peter Wintzer





The administrator has disabled public write access.
Time to create page: 0.201 seconds
Copyright © 2025 quality. All Rights Reserved.
Joomla! is Free Software released under the GNU General Public License.