Benutze doch einfach die Bezeichnung:
"Teile mir besonderer Anforderung an die Dokumentation".
Darunter kannst Du dann die verschiedenen Typen auflisten.
: Kann ich "D"-Teil = Dokument mit besonderer Archivierung gleichsetzen?
wenn aber D = (nur und ohne sonstige Bedeutung) dokumentationspflichtig bedeutet, dann könnte ich mir vorstellen das man es gleichsetzten kann - aber genau weiss ich das auch nicht. Im Zweifelsfall überall ein "D" draufstempeln und in einer VA definieren wielange Eurer "D" aufbewahrt werden muss.
: Hallo liebe Kollegen,
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: seit mindestens 3 Wochen habe ich diese Frage in verschiedenen Foren. Kann mir denn niemand diese kleine Frage eindeutig beantworten????
: Nach VDA gibt es "D"-Teile = Teil mit dokumentationspflichtigen Merkmalen.
: Nach VDA Band 1 - Nachweisführung gibt es Dokumente mit besonderer Archivierung. Diese Dokumente müssten mit "A" gekennzeichnet werden.
: Jetzt habe ich jedoch einen "Knoten" in meinen Überlegungen.
: Die Dokumente zu "D"-Teilen und sind i. d. R. sowieso 30 Jahre aufzubewaren, d. h. die entsprechenden Dokumente unterliegen sowieso besonderen Archivierungsvorschriften. Kann ich diese Unterlagen nicht auch mit "D" kennzeichnen oder muss ich unbedingt das "A" zusätzlich auf jedes Dokument schreiben?
: Kann ich "D"-Teil = Dokument mit besonderer Archivierung gleichsetzen?
: Für einen Praxistipp bin ich dankbar.
: Viele Grüße
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: Vivian