Hallo metino,
Die Konformitätserklärung ist ja nur dann erforderlich, wenn eine EU-Richtlinie dies fordert (anwendbar ist). Diese hat dann einen oder mehrere Anhänge zu diesem Thema und zum notwendigen Konformitätsbewertungsverfahren. Grundsätzlich ist die Konformitätserklärung die rechtsverbindliche Bestätigung des Herstellers, dass er die anwendbaren Richtlinien eingehalten hat. Damit sind folgende Inhalte mindestens notwendig:
Herstelleradresse, Produkt, eingehaltene Richtlinien, Unterzeichner, Datum.
Gruß Wolfram