Hallo Rainer,
in einer Verfahrensanweisung (VA), heute auch Geschäftsprozessbeschreibung genannt, wird ein Prozess in seiner Ablauffolge dargestellt. Hierzu wird häufig eine Flow-Chart-Darstellung gewählt.
Bei einer Arbeitsanweisung handelt es sich um die konkrete Anweisung zur Ausführung eines Tätigkeitsschrittes, in der Regel also die Ergänzung/Detallierung einer Position in der VA.
Es müssen allerdings in der Managementsystembeschreibung nicht unbedingt und in jedem Fall beide Dokumente vorhanden sein. Wenn die für eine fehlerfreie Arbeitsausführung erforderliche Information sinnvollerweise in der VA untergebracht werden kann/soll, ist das in Ordnung. Es zählt nur, das dem Anwender die für ihn wichtigen Informationen in brauchbarer Form vorliegen.
Gruß
Peter Wintzer