Hallo Frank,
hier einige Hinweise:
: 1.produktbezogen,
Produkthaftungsgesetz: Verjährung nach 30 Jahren, Die Aufbewahrung kannst du frei entscheiden. Automobilisten fordern von manchen Lieferanten diese 30 Jahre
: 2.finanzbezogen
Sh. Handelsgesetzbuch, Steuerrecht - bei der IHK gibt es ganz passable Übersichten. Aufbewahrungsfristen sind i. d. R. an Verjährungsfristen gebunden.
www.offenbach.ihk.de/fristen.htm#Aufbewahrungsfristen
: 3.personalbezogen ?
Rentenrelevante Unterlagen müssen ebenfalls 30 Jahre aufbewahrt werden. Andere Unterlagen 5 - 6 Jahre nach dem Ausscheiden des MA aus dem Unternehmen. Schau mal im BGB und den Arbeitsgesetzen nach - gibts vom Beck-Verlag (Beck-Texte)
Gruß
Vivian