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APTEC
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Hallo Liste,
mir sind doch gerade die Definitionen der Werkszeugnisse nach DIN EN 10204 entfallen! Kann mir jemand schnell weiterhelfen ud mir die verschiedenen Arten kurz definieren? Aktuell besonders wichtig: Werkszeugnis 2.3!!
Vielen Dank für Ihre Mithilfe!
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APTEC
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Hallo Liste,
mir sind doch gerade die Definitionen der Werkszeugnisse nach DIN EN 10204 entfallen! Kann mir jemand schnell weiterhelfen ud mir die verschiedenen Arten kurz definieren? Aktuell besonders wichtig: Werkszeugnis 2.3!!
Vielen Dank für Ihre Mithilfe!
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Harry_
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: Hallo Liste,
: mir sind doch gerade die Definitionen der Werkszeugnisse nach DIN EN 10204 entfallen! Kann mir jemand schnell weiterhelfen ud mir die verschiedenen Arten kurz definieren? Aktuell besonders wichtig: Werkszeugnis 2.3!!
: Vielen Dank für Ihre Mithilfe!
:Hallo,APTEC,
ich denke, ich helfe Dir mal schnell auf die Sprünge:
Werksbescheinigung 2.1: Bescheinigung, in welcher der Hersteller bestätigt, dass die gelieferten Erzeugnisse den Vereinbarungen entsprechen, ohne Angabe von Prüfergebnissen.
Werkszeugnis 2.2: wie 2.1, jedoch mit Angabe von Prüfergebnissen auf der Grundlage nichtspezifischer Prüfung.
Werksprüfzeugnis 2.3: wie 2.2, jedoch mit Angabe von Prüfergebnissen auf der Grundlage spezifischer Prüfung. Voraussetzung ist, dass der Hersteller über keine von der Fertigung unabhängige Prüfstelle verfügt. Ansonsten ist das 3.1.B Abnahmezeugnis anzuwenden mit Unterschrift des Werksachverständigen.
So, ich hoffe, Du kommst erstmal zurecht.
Grüße Harry
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Harry_
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: Hallo Liste,
: mir sind doch gerade die Definitionen der Werkszeugnisse nach DIN EN 10204 entfallen! Kann mir jemand schnell weiterhelfen ud mir die verschiedenen Arten kurz definieren? Aktuell besonders wichtig: Werkszeugnis 2.3!!
: Vielen Dank für Ihre Mithilfe!
:Hallo,APTEC,
ich denke, ich helfe Dir mal schnell auf die Sprünge:
Werksbescheinigung 2.1: Bescheinigung, in welcher der Hersteller bestätigt, dass die gelieferten Erzeugnisse den Vereinbarungen entsprechen, ohne Angabe von Prüfergebnissen.
Werkszeugnis 2.2: wie 2.1, jedoch mit Angabe von Prüfergebnissen auf der Grundlage nichtspezifischer Prüfung.
Werksprüfzeugnis 2.3: wie 2.2, jedoch mit Angabe von Prüfergebnissen auf der Grundlage spezifischer Prüfung. Voraussetzung ist, dass der Hersteller über keine von der Fertigung unabhängige Prüfstelle verfügt. Ansonsten ist das 3.1.B Abnahmezeugnis anzuwenden mit Unterschrift des Werksachverständigen.
So, ich hoffe, Du kommst erstmal zurecht.
Grüße Harry
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Petra_
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Hallo!
Soweit ich weiss, gibt es laut 10204:2000 nur noch Bescheinigungen und Abnahmeprüfzeugnisses nach 2.1, 2.2, 3.1 und 3.2!!!
Gruß
Petra
: : Hallo Liste,
: : mir sind doch gerade die Definitionen der Werkszeugnisse nach DIN EN 10204 entfallen! Kann mir jemand schnell weiterhelfen ud mir die verschiedenen Arten kurz definieren? Aktuell besonders wichtig: Werkszeugnis 2.3!!
: : Vielen Dank für Ihre Mithilfe!
: :Hallo,APTEC,
: ich denke, ich helfe Dir mal schnell auf die Sprünge:
: Werksbescheinigung 2.1: Bescheinigung, in welcher der Hersteller bestätigt, dass die gelieferten Erzeugnisse den Vereinbarungen entsprechen, ohne Angabe von Prüfergebnissen.
: Werkszeugnis 2.2: wie 2.1, jedoch mit Angabe von Prüfergebnissen auf der Grundlage nichtspezifischer Prüfung.
: Werksprüfzeugnis 2.3: wie 2.2, jedoch mit Angabe von Prüfergebnissen auf der Grundlage spezifischer Prüfung. Voraussetzung ist, dass der Hersteller über keine von der Fertigung unabhängige Prüfstelle verfügt. Ansonsten ist das 3.1.B Abnahmezeugnis anzuwenden mit Unterschrift des Werksachverständigen.
: So, ich hoffe, Du kommst erstmal zurecht.
: Grüße Harry
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Petra_
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Hallo!
Soweit ich weiss, gibt es laut 10204:2000 nur noch Bescheinigungen und Abnahmeprüfzeugnisses nach 2.1, 2.2, 3.1 und 3.2!!!
Gruß
Petra
: : Hallo Liste,
: : mir sind doch gerade die Definitionen der Werkszeugnisse nach DIN EN 10204 entfallen! Kann mir jemand schnell weiterhelfen ud mir die verschiedenen Arten kurz definieren? Aktuell besonders wichtig: Werkszeugnis 2.3!!
: : Vielen Dank für Ihre Mithilfe!
: :Hallo,APTEC,
: ich denke, ich helfe Dir mal schnell auf die Sprünge:
: Werksbescheinigung 2.1: Bescheinigung, in welcher der Hersteller bestätigt, dass die gelieferten Erzeugnisse den Vereinbarungen entsprechen, ohne Angabe von Prüfergebnissen.
: Werkszeugnis 2.2: wie 2.1, jedoch mit Angabe von Prüfergebnissen auf der Grundlage nichtspezifischer Prüfung.
: Werksprüfzeugnis 2.3: wie 2.2, jedoch mit Angabe von Prüfergebnissen auf der Grundlage spezifischer Prüfung. Voraussetzung ist, dass der Hersteller über keine von der Fertigung unabhängige Prüfstelle verfügt. Ansonsten ist das 3.1.B Abnahmezeugnis anzuwenden mit Unterschrift des Werksachverständigen.
: So, ich hoffe, Du kommst erstmal zurecht.
: Grüße Harry
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