: Hallo zusammen,
: ich hab grade so eine Auditfrageliste vom TÜV erhalten.
: Angeblich dient die tatsächlich für den Auditor als Art "Checkliste".
: Unter Punkt 6.2.1 Personalressourcen will der Auditor demnach "Aufzeichnungen
: über Mitarbeitergespräche" sehen. Da frag ich mich: warum? Sollen wir wirklich
: dem TÜV melden, was da gesprochen wird? Oder wollen die nur einen Termin im Kalender sehen,
: als Beweis, dass wir MA-Gespräche grundsätzlich machen?
: Die Frage ist für mich recht spannend, weil wir vor unserer ersten
: Zertifizierung stehen. Aber wir wollen keinen Externen diese Dokumente
: durchlesen lassen.
: Gruß
: Jürgen
Hallo Jürgen,
beiden Fragen liegt ein Missverständnis zugrunde:
In "so einer" TÜV-Liste sind in der zweiten Spalte alle denkbar möglichen Dokumentenarten aufgelistet, die üblicherweise verwendet werden können (!).
Das heisst aber noch lange nicht, daß die auch vollumfänglich nachgewiesen werden müssen (!).
Diese Auflistung macht uns das Leben leichter, wenn man im Audit einfach diejenigen rausstreicht, die nicht zum Einsatz kommen.
Und die vorhandenen dann mit der entsprechenden Nummer des Dokumentes als "eingesehenes Dokument" referenziert.
Vorsicht ist an den Stellen geboten, an denen ein Delta-Zeichen davor ist:
Das sind Zusatzforderungen der neuen ~ gegenüber der alten Norm.
Weitere Fragen gerne an Heinrich Schrenker