: Das sind zwei versch. Fragen:
: 1. Wenn ein Produkt nach Kundenzeichnung bestellt wurde, dann muss selbsverständlich auch genau nach den vom Kunden bereitgestellten Unterlagen gefertigt werden und das Ergebnis nach Kundenanforderung geprüft werden (Natürlich in allen Branchen und vor allem dann wenn ein Unternehmen nach DIN ISO 9000 ff zertifiziert ist).
: 2.Wenn z.Bsp. eine Isolierung für einen Motor in einer Schlosserei bestellt wird (nach Kundenzeichnung) dann ist der Lieferant nicht unbedingt für die Materialtauglichkeit welche der Auftraggeber ja definiert - verantwortlich.
: Wird diese Isolierung für einen Motor aber bei einer Firma bestellt welche sich auf Isolierungen im Hochtemperaturbereich spezialisiert hat, dann sollte auch die Materialtauglichkeit bedacht werden.
: Die Einzelheiten sollten aber in den Verträgen genau definiert sein.
: Gruß
: M.T.
Hallo Michael!
OK, was heisst den unter Punkt 2. "nicht unbedingt verantwortlich" ?
Vielleicht hab ich die Frage nicht gezielt genug gestellt: Muss ich mich, trotz eindeutiger Kundenangabe/Kundenzeichnung über z.B. Einsatzgebiet, Belastung, Anforderung, Lebenserwartung (Risikoanalyse??) des zu fertigenden Teils beim Kunden erkundigen?
z.Bsp: Kunde ordert per Zeichnug eine Dichtung(Maße, Material, usw. ist alles vorgegeben). Muss ich mich jetzt als Lieferant beim Kunden erkundigen, wo das Teil eingesetzt wird (da mein Material nur z.B. max. 500_C aushalten kann) oder kann ich einfach sagen "Wenn er es bestellt, dann hat er sich vorher schon erkundigt" ???
Eine Idee?
Gruss Frank