: Drei der Betriebsbeauftragten für deren Bestellung es letztlich keine rechtliche bzw. zumindest keine gesetzliche manifestierte Vogabe gibt.(Ich habe keine gefunden)
: Entstehen einem Betrieb im Falle einer bekanntwerdenden Störung durch "Nichtvorhandensein" der zuständigen Betriebsbeauftragten Nachteile, bzw. hat man Vorteile in solchen Fällen durch die erfolgte Bestellung dieser??
: Gibt es Erfahrungen in diesem Bereich?
: Gruß an alle QM`s
: T. Obert
hallo t.obert,
natürlich gibt es ganz klare gesetzliche regelungen, ob ein unternehmen z.b. abfall-, gefahrgut-, wasserschutz, -immissionsschutzbeauftragte usw. benötigt.
vorteile für das unternehmen ergeben sich bei anforderung allein schon durch die erhebliche steigerung der "behördenfestigkeit".
bei interesse rückfrage per mail
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gruß
pwitsch