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TOPIC: Begriffsdefinition "Oberste Leitung"

Begriffsdefinition "Oberste Leitung" 23 years 8 months ago #2404

  • FrankLiesendahl_
  • FrankLiesendahl_'s Avatar
Meine Frage ans Forum:
Gibt es für die "oberste Leitung" in der Norm TS16949 eine gewisse Vorraussetzung, will meinen, ist eine "ständige Vertretung der Geschäftsleitung-(von der Geschäftleitung beauftragt)" in der Norm ISO/TS 16949 zulässig??
Bitte um Antwort oder um Informationsstellen!
Vielen Dank!
mfg
Frank Liesendahl




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Begriffsdefinition "Oberste Leitung" 23 years 7 months ago #2413

  • TIBOS
  • TIBOS's Avatar
Moin,
um Himmels Willen!
Natürlich läßt sich Qualität bis in die Tiefe durchsetzen, wenn der Freund vom Bekannten des Geschäftsführer sich erbarmt, dafür einmal etwas zu unterschreiben.
Wo sind wir denn? Nur ein 'i.V.' in der Einleitung zum QS-Handbuch, und der Auditor weiß genau, wo er suchen muß :)
Grüße, Ulrich Horn



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Re: Begriffsdefinition "Oberste Leitung" 23 years 7 months ago #21823

  • TIBOS
  • TIBOS's Avatar
Moin,
um Himmels Willen!
Natürlich läßt sich Qualität bis in die Tiefe durchsetzen, wenn der Freund vom Bekannten des Geschäftsführer sich erbarmt, dafür einmal etwas zu unterschreiben.
Wo sind wir denn? Nur ein 'i.V.' in der Einleitung zum QS-Handbuch, und der Auditor weiß genau, wo er suchen muß :)
Grüße, Ulrich Horn



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