: Ein Definitionsproblem findet sich meiner Meinung nach in der heutigen Literatur. Der Anspruch der Gewährleistung hinsichtlich der Nachbesserung ist ein außerbetrieblich festgestellter Mangel. Das gleiche Kriterium trifft auf die externen Nacharbeitskosten zu. Nur der Kunde kann einen vertraglich vereinbarten Fehler nach der Auslieferung feststellen. Deshalb möchte ich die Kosten der Gewährleistung hinsichtlich der Nachbesserung als externe Nacharbeitskosten im Rahmen meiner Qualitätskostenerfassung ausgeweisen.
: Darum die Frage an einen Spezialisten da ich ja nur ein Student bin. Kann ich dies so durchführen?
Hallo Herr Elter,
zunächst verwirren Sie etwas wenn Sie von "Vertraglich vereinbarten Fehlern" sprechen.
Grundsätzlich können extern die unterschiedlichsten Kosten in Verbindung mit Fehlern entstehen. In welchem Umfang Ihnen eine mehr oder weniger umfangreiche Unterteilung Sie steht im Zusammenhang der Situation der Firma und dem Ziel dise ggf. nach verschiedenen Gesichtspunkten auswerten zu können um gezielter an Schwerpunktverbesserungen arbeiten zu können. Sie sollten bei der Definition möglichst darauf achten diese nicht schnell wieder zu verändern damit Sie auch auswertbare Ergebnisse auf ihre zeitliche Entwicklung bewerten können.
mfg
Andreas Steinberg
Meine private Homepage zu QM, UM; KVP und Arbeitssicherheit = Nutzen bieten!