Hallo Antje,
ich kann mir nicht vorstellen, dass es bei Ihrer/Deiner Vorbildung Probleme geben wird.
Den Nachweis, den ich (EOQ-Auditor) erbringen mußte, erstreckte sich lediglich auf ein Formular,
in dem ich meine Aus-/Vorbildung ankreuzen mußte.
Mir ist auch keine Richtlinie bekannt, die sich auf Teil- bzw. Vollzeit-Beschäftigung bezieht (lasse mich aber belehren).
Also, nicht alles im Leben ist immer so schwer, wie es manchmal den Anschein hat.
Als schwerwiegender betrachte ich den Nachweis der erbrachten Audits, den Du alle 3 Jahre nachweisen mußt, um eine "Verlängerung" zu erhalten.
Tipp:
"locker bleiben - es handelt sich nur um eine Ausbildung"
Gruß
Berthold