: hallo,
: ich suche informationen zum dokumentenmanagement. schreibt die norm vor, in welcher form (papier, edv, etc.) dokumente/qualitätsaufzeichnungen abgelegt werden müssen? gibt es eventuell erfahrungen bei der zertifizierung "papierloser büros"? ist die aufbewahrung von dokumenten/qualitätsaufzeichnungen gemäß hgb in digitaler form statthaft?
: mfg schultz
Hallo!
Was das HGB zum Thema digitaler Aufbewahrung sagt, weiß ich nicht.
In der Norm wird definitiv auch die digitale Ablage zugelassen (Abschnitt 4.2.1, Anmerkung 3)
Gewährleistet werden muss dabei, dass
a) alle betreffenden Mitarbeiter darauf Zugriff haben
b) alle Aspekte der Sicherheit gewährleistet sind (Schutz vor Verlust/Beschädigung/Verfälschung...)
c) die Freigabe geregelt und dokumentiert ist.
Eben die komplette Übertragung der Forderungen zum Thema Dokumenten/Aufzeichnungslenkung auf digitale Medien.
Wir haben ein nahezu papierloses Büro und unser Auditor war sehr beeindruckt/begeistert davon.
Bis zur Einführung der elektronischen Unterschrift haben wir entsprechende Dokumente für die Freigabe ausgedruckt und handschriftlich abgezeichnet oder durch Ablage in entsprechenden Verzeichnissen mit sehr restriktiven Zugriffsrechten die ordnungsgemäße Freigabe nachvollziehen können.
Die Kollegen haben das sehr positiv aufgenommen. Aufpassen muss man bei Feldern, die sich automatisch beim Ausdruck oder öffnen der Datei aktualisieren... Da entstehen schnell Inkonsistenzen, wenn das "Freigabedatum" mit dem Feld "druckdat" verknüpft wird...
Zum Thema HGB vielleicht besser einen Steuerberater fragen?
Hoffe, Ihnen weiter geholfen zu haben.
Gruß, Karin