: : Die AUfbewahrungsdauer richtet sich auch nach dem Produkthaftungsgesetz. Das ist im Moment 15 Jahre.
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: Sehr geehrte Frau Heinzerling,
: leider konnte ich die von Ihnen genannte Frist im Produkthaftungsgesetz nicht finden. Bitte nennen Sie doch noch die Fundstelle.
Sehr geehrte Frau Heinzerling,
die Aussagen über die Aufbewahrungsrichtlinien sind nicht sehr eindeutig.
Nach VDA 1 Seite 29 wird von einer Aufbewahrungsfrist von 10 Jahren (Verjahrung nach Produkthaftungsgesetz) ausgegangen.
Es wird aber eine aufbewahrungsfrist von 15 Jahren empfohlen!!
mfg
Horst Schneider